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23. November 2021

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Vogelgrippe: Maßnahmen für Geflügelhalter

Zum Schutz der Tiere.

Angesichts der Feststellung von Vogelgrippe (aviäre Influenza) bei Wildvögeln in mehreren Orten in unserem Land wurden verschiedene Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen, die die privaten Geflügel- und Vogelhalter in ganz Belgien betreffen. Zu den privaten Haltern zählen Familien, die ein paar Hühner in ihrem Garten halten, aber auch Halter von Ziergeflügel und Vogelliebhaber, die manchmal Hunderte von Ziertieren, Sporttauben oder andere Vögel halten.

Vorrangiges Ziel dieser Maßnahmen ist es, Ihre Tiere bestmöglich vor der Vogelgrippe zu schützen. Diese Vogelkrankheit ist hoch ansteckend, schmerzhaft und verläuft tödlich für die Tiere. Durch den Kontakt mit Wildvögeln oder deren Ausscheidungen wird das Virus der aviären Influenza im Handumdrehen übertragen. Die Vorbeugungsmaßnahmen sollen dafür sorgen, dass Wildvögel von Ihrem Geflügelstall ferngehalten werden.

Um welche Vorbeugungsmaßnahmen handelt es sich?

  • Sie müssen Ihr Geflügel so absondern oder schützen, dass der Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist.
    Sie können Ihre Tiere absondern, indem Sie sie in einem Gebäude einschließen. Es ist jedoch auch möglich, sie draußen zu lassen, sofern sie sich auf einem Grundstück oder dem Teil eines Grundstücks befinden, welches/welcher sowohl an den Seiten als auch oberhalb vollständig von Drahtgeflechten oder Netzen umschlossen ist. Die Maschenweite des Drahtgeflechts oder Netzes darf im Durchmesser höchstens 10 cm betragen, sodass Wildvögel von der Größe einer Ente nicht hindurchgelangen können. Eine wasserdichte Überdachung ist nicht obligatorisch, wird aber dennoch angeraten.
  • Zudem müssen Sie alle Ihre Vögel im Stall füttern und tränken oder dies so vornehmen, dass der Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist. Darüber hinaus dürfen Sie sie nicht mit Wasser aus Speichern für Oberflächenwasser oder Regenwasser, zu welchen Wildvögel Zugang haben, tränken.

Laufvögel und andere Vögel (Sporttauben, Raubvögel, Ziervögel usw.) müssen vorerst nicht eingezäunt werden.

Keine Gefahr bei Verzehr von Geflügelfleisch

Die FASNK möchte unterstreichen, dass mit dem Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern keine Gefahr einhergeht. Sie können daher getrost weiterhin die Eier Ihrer Tiere verwenden!

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Weitere Informationen

Für weitere Informationen können Sie jederzeit die Website der FASNK besuchen: https://www.favv-afsca.be/consumenten/extra/vogelgriep/.

Auf diesen Seiten finden Sie – vorerst nur auf Niederländisch und Französisch, aber in den nächsten Wochen auch auf Deutsch – weitere Erläuterungen zu den Maßnahmen sowie ein kurzes Video, das die Bedeutung der Maßnahmen zum Schutz unseres Geflügels unterstreicht. Dieses Video kann auch direkt über den folgenden Link aufgerufen werden:
https://www.onderdeloep.be/wil-je-gezond-gevogelte_wij-ook/.