Hundehaltung

Sauberkeit

Auf der öffentlichen Straße dürfen Hunde ihre Notdurft nur in Gullys und/oder in speziell eingerichteten sanitären Bereichen verrichten.
Ist dies nicht möglich, müssen die Exkremente in den Gully (ohne Plastiktüte) oder in einer Plastiktüte verpackt in die öffentlichen Mülleimer geworfen werden.

Hundesteuer und Hundemarke

Auf dem Gebiet der Stadt Eupen ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, seinen Hund bei der Stadtverwaltung unter Angabe der Rasse des Hundes und der Chipnummer (ABIEC) anzumelden. Das entsprechende Erklärungsformular finden sie unter den weiterführenden Dokumenten (s. unten).

Bei Anmeldung erhält jeder Hundehalter eine entsprechende Hundemarke, die am Halsband des Hundes befestigt werden muss.

Jährlich wird eine Steuer in Höhe von 27,50 € erhoben. Stichtag für die Erhebung dieser Steuer ist jeweils der 1. Januar.

Bei Verlust der Hundemarke muss bei der Stadtverwaltung eine neue Marke angefragt werden. Für das Aushändigen einer neuen Marke wird eine Gebühr von 5 € erhoben.

Jede Veränderung der gemeldeten Situation (Tod des Hundes, Umzug, …) muss der Stadtverwaltung umgehend gemeldet werden.

Genehmigungspflicht

Für die Haltung oder die Anschaffung eines gefährlichen oder potentiell gefährlichen Hundes benötigt man eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Bürgermeisters. Diese Genehmigung muss der Hundeführer stets bei sich tragen.

Als „gefährlich“ gilt jeder Hund, der bereits aktenkundig geworden ist, d.h. der durch aggressives Verhalten aufgefallen ist und über den bereits eine polizeiliche Feststellung besteht.

Als „potentiell gefährlich“ sind die Hunde eingestuft, die einer der folgenden Rassen angehören oder zu einer Kreuzung mit einer dieser Rassen gehören: Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff, Tosa Inu, Akita Inu, Bullterrier, Pitbull Terrier, Dogo Argentino (argentinische Dogge), Rottweiler oder Dogue de Bordeaux.

i
Maulkorbpflicht

Potentiell gefährliche und gefährliche Hunde müssen an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen.

Wesenstest

Potentiell gefährliche Hunde brauchen keinen Maulkorb zu tragen, wenn ein anerkannter Wesenstest bestanden worden ist.

Gefährliche Hunde müssen immer einen anerkannten Wesenstest bestehen.
Der Wesenstest muss von einem durch die Königliche Gesellschaft Sankt Hubertus G.o.E. Brüssel anerkannten Hundeverein durchgeführt werden
(s. Artikel 167-170 der allgemeinen verwaltungspolizeilichen Verordnung).

Für weitere Informationen steht das Sekretariat zur Verfügung.