Abfallentsorgung
Aktuell: Die Broschüre zum Biomüllsack als Download in sechs Sprachen
Wir haben für Sie praktische Infos rund um den neuen Biomüllsack zusammengestellt. Außerdem nützliche Trennhinweise für den Alltag. Die Inhalte sind in Deutsch, Französisch, Englisch, Russisch, Türkisch und Arabisch verfügbar.
Mülltrennung
Informationen über die Abfallentsorgung und insbesondere:
- Wöchentliche Müllabfuhr
- Getrenntsammlungen
- Biomüllabholung
- Wertstoffhof
- Kompostplatz
- Glascontainer
- Altkleidersammlung
- Sperrmüll
entnehmen Sie bitte dem Wegweiser und dem Kalender (siehe unten).
Sie sind sich unsicher, wohin etwas gehört?
Vielleicht hilft die Suchfunktion von Intradel. Geben Sie einfach den Namen dessen in das Suchfeld ein, was Sie wegwerfen möchten.
Falls dies nicht für mehr Klarheit sorgt, dann ist der Restmüll die beste Lösung, um Recycling- und Kompostierprozesse nicht zu gefährden.
Wertstoffhof - Gebühren
Privatpersonen, die in Eupen wohnen, können den Wertstoffhof kostenlos nutzen.
Eine Gebühr muss nur für die Entsorgung von Tierkadavern oder bei Anlieferung von größeren Mengen bestimmter Abfälle (PKW-Reifen, Styropor, usw.) gezahlt werden.
Für die Abgabe von Gewerbeabfällen werden Gebühren erhoben.
Jeder Haushalt, der mindestens 6-mal pro Jahr den Wertstoffhof nutzt, kann eine Ermäßigung der jährlichen Müllsteuer beanspruchen. Es genügt, die jährliche Containerparkkarte mit der entsprechenden Anzahl Stempel am Jahresende im Wertstoffhof oder an der Stadtverwaltung abzugeben.
Firmen und Selbständigen können die für gewerbliche Abfälle bezahlten Gebühren auf Antrag erstattet werden. Höchstbetrag der Erstattung ist der Betrag der gezahlten Betriebsmüllsteuer.
Sperrmüll
Sperrmüll wird von der V.o.G. RCYCL nach telefonischer Vereinbarung abgeholt (2 x jährlich kostenlos). Bitte beachten Sie, dass die Materialien erst am Vorabend der Abholung an die Straße gestellt werden dürfen.
Grünabfälle
Die Verarbeitung der Grünabfälle erfolgt über die BISA.
Die Öffnungszeiten sind im Sommer (Anfang März bis Ende November):
Montag und Dienstag: 8:00 bis 13:45 Uhr, Mittwoch bis Freitag: 8:00 bis 17:45 Uhr, Samstag: 9:00 bis 13:45 Uhr
Im Winter (Anfang Dezember bis Ende Februar):
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:45 Uhr, Samstag geschlossen
Müllsäcke und Müllsteuer
Zur Deckung der Kosten der Müllentsorgung erhebt die Stadt eine Steuer. Die Höhe dieser Steuer ist von der Haushaltszusammensetzung (Stand am 1. Januar) abhängig und kann durch die Benutzung des Wertstoffhofes verringert werden.
Mit dem Steuerbescheid erhält jeder Haushalt einen Gutschein für Müllsäcke (10 Müllsäcke für 1-Personen-Haushalte, 20 für Mehrpersonen-Haushalte). Zusätzliche Müllsäcke können im Handel erworben werden.
Haushalte mit geringem Einkommen können einen Zuschuss in Höhe von 25% der Steuer erhalten.
Zuschuss Haushaltsmüllsteuer
Die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 25% der zu zahlenden Haushaltsmüllsteuer (abzüglich Wert des Gutscheins), wenn man Anrecht auf eine der folgenden Beihilfen hat:
- das durch das ÖSHZ gewährte Eingliederungseinkommen;
- das garantierte Mindesteinkommen für betagte Personen („GEAP“);
- bestimmte Beihilfen für behinderte Personen;
- den Sozialzuschlag für das Pflegegeld für Senioren;
- eine durch das ÖSHZ gewährte Beihilfe, in Erwartung einer der hier oben angegebenen Beihilfen.
Der Antragsteller muss seinem Antrag die entsprechende Bescheinigung beilegen.
Die Beihilfe wird nach Zahlung der gesamten Haushaltsmüllsteuer zurück erstattet.