Haltegenehmigung für Haustiere

Ab dem 1. Juli 2022 muss jeder Bürger, der in der Wallonie ein Tier erwerben oder adoptieren will, beweisen, dass er über eine Haltegenehmigung für Haustiere verfügt.

Jeder Bürger besitzt von Geburt an die Haltgenehmigung für Haustiere. Diese wird nur dann entzogen, wenn der Bürger gegen die Tierschutzgesetzgebung verstößt. Bei einem Entzug der Haltegenehmigung werden die betroffenen Personen entsprechend informiert.

Ab dem 1. Juli müssen Züchter, Verkäufer und Tierheime eine Bescheinigung verlangen, die beweist, dass der Käufer über seine Haltegenehmigung verfügt. Die Bescheinigung ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich und bleibt 30 Tage nach Ausstellung gültig.

Von der Regelung sind folgende Tiere unter anderem betroffen: Hunde, Katzen, exotische Tiere, Vögel, Hamster, Kaninchen, Frettchen, Mäuse, Fische, Hühner, Schildkröten, Reptilien, Pferde, Ziegen. Prinzipiell sind alle Haustiere betroffen. Gewerblich genutzte Tiere sind von der Regelung nicht betroffen.

Die Regelung bezieht sich nur auf Tiere, die nach dem 1. Juli 2022 gekauft oder adoptiert werden. Es ist keine Haltegenehmigung erforderlich für Tiere, die vor diesem Datum in Ihrem Besitz waren.

Antrag

Anträge können Sie entweder über unseren Onlineschalter oder persönlich im Stadthaus einreichen. Nach Prüfung der Anfrage wird die Ihnen die Bescheinigung zugestellt.

Über den Online-Schalter:

Im Stadthaus:

Sie können jederzeit während der Öffnungszeiten die Bescheinigung am Empfang beantragen.
Hierfür tragen Sie die folgenden Angaben in das Antragsformular ein:

  • Vorname
  • Name
  • Adresse
  • Nationalregisternummer.
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Übergangsfrist bis zum 30. September 2022

Bis zum 30. September kann die Bescheinigung beim Verkäufer, Züchter und Tierheim nachgereicht werden. Ab Oktober muss die Bescheinigung dann beim Verkauf oder der Adoption vorliegen.