Behindertenparkplätze

Die Fahrzeuge behinderter Menschen mit Behindertenaus können überall kostenlos und unbegrenzt auf dem Stadtgebiet parken.

Die Behindertenparkkarte muss allerdings sichtbar und lesbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Das heißt, dass die Seite mit der Angabe der Gültigkeitsdauer nach oben liegen muss (nicht die Seite mit dem Passfoto).

Auch in den Blauen Zonen gibt es Behinderten vorbehaltenen Parkplätze. Diese Parkstellen sind behinderten Personen vorbehalten. Ihre Größe und Lage sind speziell den Bedürfnissen der weniger mobilen Personen angepasst und erleichtern das Einparken sowie das Ein- und Aussteigen.

Bei unbefugtem Parken auf einem Behindertenparkplatz wird ein Betrag von 110 € erhoben.

Auch wenn ein Behindertenparkplatz aufgrund einer persönlichen Anfrage eingerichtet wurde, ist dieser jedem Behinderten, der seine Behindertenkarte auslegt, zugänglich.