Aufenthaltsgenehmigungen

Sie ziehen aus dem Ausland als nicht-belgischer Staatsbürger zu

Anmeldung für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten

Falls Sie nicht in einem Hotel wohnen, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen bei der Stadtverwaltung vorstellig werden.

Anmeldung für einen Aufenthalt, der mehr als 3 Monate andauert

Sie müssen Ihre Eintragung im Fremdenregister der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

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Beratungen

Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Ausländerdienst auf, um einen Termin für ein Beratungsgepräch zu vereinbaren.

Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen

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Beratungen

Bitte kontaktieren Sie unseren Ausländerdienst für eine Terminabsprache.