Finanzielle Beihilfen

Zuschuss Haushaltsmüllsteuer

Die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 25% der zu zahlenden Haushaltsmüllsteuer (abzüglich Wert des Gutscheins), wenn man Anrecht auf eine der folgenden Beihilfen hat:

  • das durch das ÖSHZ gewährte Eingliederungseinkommen;
  • die Einkommensgarantie für Betagte;
  • bestimmte Beihilfen für behinderte Personen;
  • eine durch das ÖSHZ gewährte Beihilfe, in Erwartung einer der hier oben angegebenen Beihilfen.

Der Antragsteller muss seinem Antrag die entsprechende Bescheinigung beilegen.
Die Beihilfe wird nach Zahlung der gesamten Haushaltsmüllsteuer zurück erstattet.

Zuschuss zur Immobiliensteuer

Die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10% auf einen Katasterhöchstbetrag von 750,00 € unter folgenden Bedingungen:

  • der Antragsteller muss zum 1. Januar des betroffenen Steuerjahres seinen Wohnsitz in Eupen haben;
  • der Antragsteller darf nur Eigentümer eines Hauses oder eines Appartements sein.
  • das steuerbare Bruttoeinkommen des Haushalts des Antragstellers des vorherigen Steuerjahres darf gewisse Schwellenbeträge nicht überschreiten:

Diese Beträge unterliegen den Anpassungen der Schwellenbeträge des Vorzugstarifs, festgelegt durch das Landesinstitut der Kranken- und Invalidenversicherung (BIM-/VIPO-Tarife)

Die Einkommensgrenzen werden jedes Jahr angepasst, es empfiehlt sich demnach, Kontakt mit dem Sozialdienst aufzunehmen.

Zuschuss Kabelfernsehen

Die Stadt bewilligt eine städtische Beihilfe zu den Kosten für das Kabelfernsehen in Höhe von 25€ für beeinträchtigte Personen.

Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialdienst, ob Sie auf diese Beihilfe zurückgreifen können.

Zuschüsse für Vereine

Seit dem 1. Januar 2009 obliegt den Gemeinden die Basisförderung der Vereine im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich sowie die Basisförderung der Bibliotheken.

Geburtsprämie

Die Geburtsprämie beträgt 60,00 € pro Kind in Form von Gutscheinen.

Prämie für die Anschaffung von waschbaren Stoffwindeln

Für die Prämienzahlung werden 100 % des Einkaufspreises berücksichtigt bis zu einer Erstattung von maximal 100,00 €.

Energieprämien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Seit dem 1. November 2021 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft ein neues Prämiensystem, welches für Wohnungs- oder Hauseigentümer pragmatisch und einfach zugänglich ist.

Zudem ist es auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnitten sprich:

  • Es ist kein Audit mehr für den Zugang der Prämien notwendig
  • Die Arbeiten können in einer beliebigen Reihenfolge durchgeführt werden
  • Die Prämien werden um 25% erhöht, wenn natürliche/ökologische Materialien verwendet werden

Das System soll dazu beitragen, die energiepolitischen Ziele Europas bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Dabei liegt der Fokus darauf, einen nahezu klimaneutralen, energie- und ressourceneffizienten Gebäudebestand aufzuweisen.

Weitere Informationen bezüglich der Prämien finden Sie bei der Energieberatungsstelle Ostbelgien, die für die Prämien zuständig sind, oder auch in der Broschüre und auf der Webseite der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

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Energieberatung Ostbelgien
Die Aufgaben der Energieberatung bestehen hauptsächlich darin, personalisierte, neutrale und objektive Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Energie in Ihrem Wohnungssitz zu geben.
Stephanie Brüls
Hostert 31A
Tel.: 087/ 55 22 44

Finanzierungsangebote der Wallonischen Sozialkreditgesellschaft

Die Wallonische Sozialkreditgesellschaft verfolgt das Ziel, den Zugang zu Immobilieneigentum zu erleichtern. Sie bietet unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten bei Immobilienkauf, -bau oder -renovierung an. Die Agentur berät und begleitet die Antragsteller bei ihrem Vorhaben.