Geburten

Die Geburtsmitteilung

Die Geburtsmitteilung muss spätestens am ersten Werktag nach der Geburt beim Standesamt der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde, abgegeben werden.
Wenn das Kind im Krankenhaus geboren wurde, wird diese Mitteilung automatisch vom Krankenhaus gemacht. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, sind der Arzt, die Hebamme oder jede andere bei der Geburt anwesende Person verpflichtet, diese Mitteilung beim Standesamt der Geburtsgemeinde abzugeben.

Die Geburtserklärung (Erstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt)

Geburt in Belgien (Sankt Vith, Verviers, Lüttich...)

Die Geburtserklärung eines Kindes muss von einem Elternteil innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Geburt beim Standesamt der Geburtsgemeinde abgegeben werden.
Sind die Eltern miteinander verheiratet, können Vater oder Mutter alleine oder gemeinsam diese Erklärung im Standesamt abgeben.
Ist die Kindesmutter nicht verheiratet, gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Eine vorgeburtliche Anerkennung wurde durch den Vater abgegeben: der Vater oder die Mutter können alleine oder gemeinsam die Erklärung im Standesamt abgeben.
  • Es wurde keine vorgeburtliche Anerkennung durch den Vater abgegeben: die Geburtserklärung kann nur durch die Mutter gemacht werden. Soll das Kind in der Geburtsurkunde durch den Kindesvater anerkannt werden, muss dieser bei der Erklärung ebenfalls anwesend sein.

Das Standesamt des Geburtsortes informiert automatisch den Bevölkerungsdienst der Wohnsitzgemeinde zwecks Eintragung des Kindes im Bevölkerungsregister.

Für die Geburtserklärung erforderliche Dokumente:

  • Geburtsmitteilung des Arztes, der Hebamme oder eines Zeugen (bei Hausgeburt)
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Heiratsbuch bzw. Heiratsurkunde oder die vorgeburtliche Anerkennungsurkunde

Staatsangehörigkeit des Kindes

Das Kind erhält die Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Ist ein Elternteil Belgier, erhält das Kind die belgische Staatsangehörigkeit.

Geburt in Deutschland (Aachen, Stolberg...):

Anmeldung der Geburt in Deutschland

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Während der Corona-Pandemie ist diese Frist ausgesetzt. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern.

Alle Infos für eine  Geburtsanmeldung bei der Stadt Aachen:

Eintragung in das Bevölkerungsregister in Belgien

Für die Eintragung des Kindes im Bevölkerungsregister müssen Sie beim Bevölkerungsdienst ihres Wohnortes vorstellig werden. Hierfür benötigen Sie einen Auszug der Geburtsurkunde ihres Kindes, die Sie im Standesamt des Geburtsortes erhalten.

Fakultativ: Wenn das Kind die belgische Staatsbürgerschaft besitzt, kann die (deutsche) Geburtsurkunde beim Standesamt ihres Wohnortes in die hiesigen Geburtsregister übertragen werden. Durch diese Übertragung kann man jederzeit einen Auszug oder eine Abschrift der Geburtsurkunde in Belgien beantragen, ohne jedes Mal beim Standesamt im Ausland vorstellig zu werden.

Staatsangehörigkeit des Kindes

Das Kind erhält die Staatsangehörigkeit seiner Eltern. Auch wenn das Kind in Deutschland geboren wird, erhält es die belgische Staatsangehörigkeit, vorausgesetzt, dass ein Elternteil die belgische Staatsbürgerschaft besitzt und selber in Belgien geboren ist.

Ist das belgische Elternteil selber nicht in Belgien geboren, erhält das Kind nicht automatisch die belgische Staatsbürgerschaft. In diesem Fall muss innerhalb von 5 Jahren diesbezüglich eine Erklärung beim Standesamt des Wohnortes (in Belgien) erfolgen.

Der Name Ihres Kindes

Bei gleichzeitiger Feststellung der Abstammung vom Vater und von der Mutter trägt das Kind entweder den Familiennamen des Vaters oder den Familiennamen der Mutter oder ihre beiden Familiennamen in der von den Eltern gewählten Reihenfolge, wobei von jedem Elternteil nur ein Familienname bestimmt werden kann.
Die nachfolgenden gemeinsamen Kinder derselben Eltern erhalten denselben Familiennamen wie das erste Kind.
Wenn nur die Abstammung der Mutter feststeht, trägt das Kind den Familiennamen der Mutter.

Geburtsprämie

Wenn Sie in Eupen Ihren offiziellen Wohnsitz haben, erhalten Sie eine einmalige städtische Geburtsprämie in Höhe von 60 € in Form von Einkaufsgutscheinen.