Fußgänger und Radfahrer

Fahrradwege

Fahrradwege sind Teil der öffentlichen Straße und generell entsprechend gekennzeichnet. Radfahrer sind verpflichtet, diese Radwege zu nutzen und dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren, wo solche Wege eingezeichnet sind. Die Fahrradwege gehören nicht zur Fahrbahn.

Fußgängerwege

Fußgängerwege sind den Fußgängern vorbehalten, es sei denn sie sind speziell als Fuß- und Fahrradweg bzw. Fuß-, Fahrrad- und Reiterweg ausgewiesen, über die auch landwirtschaftliche Maschinen fahren dürfen.