Heirat

Heiratserklärung

Wer heiraten möchte, muss mindestens 15 Tage vor der Hochzeit eine Heiratserklärung im Standesamt abgeben. Die Erklärung muss in einer der Gemeinden, in der die zukünftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben, gemacht werden. Aus organisatorischen Gründen empfiehlt es sich, die Erklärung mindestens 4 Wochen vor der Hochzeit zu machen.

Die zukünftigen Eheleute müssen mindestens 18 Jahre alt sein und beide persönlich vorstellig werden. Seit Juni 2003 ist die Heirat zwischen 2 Personen gleichen Geschlechts erlaubt.

Folgende Dokumente sind notwendig:

  • Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde jüngsten Datums (nicht älter als 3 Monate). Die Mitarbeiter des Standesamtes beantragen die Kopie, wenn sie in Belgien geboren sind.
  • Ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass).

Personen, die nicht im Bevölkerungsregister oder im Ausländerregister eingetragen sind, benötigen ebenfalls

  • eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung
  • eine Zivilstandsbescheinigung (Ledigkeitsnachweis oder Bescheinigung über die Auflösung oder Annullierung früherer Ehen)
  • Gegebenenfalls eine Sterbeurkunde des/der früheren Ehegatten
  • eine Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Zivilstandes.

Für das Heiratsbuch, das am Tag der Heirat ausgehändigt wird, sind bei Abgabe der Heiratserklärung 16,50 € zu zahlen.

Die Hochzeit

Die Hochzeit kann frühestens 15 Tage und spätestens 6 Monate nach der Heiratserklärung stattfinden.

Sie können das Datum Ihrer Hochzeit frei wählen, die Uhrzeit legt die Verwaltung fest.

Die Anwesenheit von Zeugen ist fakultativ. Sie können bis zu 4 Personen als Zeugen angeben. Diese Personen müssen volljährig sein und ihren Personalausweis vorlegen.

Die Hochzeit wird durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter vollzogen. Die Heiratsurkunde wird durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter unterschrieben. Nach der Zeremonie erhalten Sie Ihr Heiratsbuch.

Eheschließungsurkunde

Seit dem 1. April 2019 kann ein Auszug aus dem Register der Eheschließungen in jeder Gemeinde ausgestellt werden. Sie wird nur den betroffenen Personen nach Vorlage des Personalausweises ausgehändigt.