Ehrenschöffen

Der Titel „Ehrenschöffe“ wird vom Stadtrat verliehen. Der geehrte Schöffe muss einen einwandfreien Lebenswandel vorweisen und bei Amtsniederlegung mindestens 10 Jahre lang Schöffe oder mindestens 6 Jahre lang Schöffe und vorher 12 Jahren lang Stadtverordneter gewesen sein.
Die Zeit, in der der Geehrte vor dem Schöffenamt das Amt eines Bürgermeisters oder eines Präsidenten des ÖSHZ bekleidet hat, kann auch geltend gemacht werden.

  • Peter Duyster (19.12.1994)
  • Mathias Bastin (19.12.1994)
  • Kurt Ortmann (22.12.2000)
  • Edgar Paulus (22.12.2000)
  • René Bartholemy (26.11.2012)
  • Patrick Meyer (26.11.2012)
  • Dieter Pankert (26.11.2012)
  • Bernd Gentges (04.11.2019)