Wahlrecht

Die Staatsform Belgiens ist die Demokratie. Diese Demokratie beruht auf dem allgemeinen Wahlrecht.

Im Prinzip besitzt jeder Belgier ab seinem 18. Lebensjahr das Recht, an den Wahlen teilzunehmen.

Dieses Recht kann ihm aber durch ein gerichtliches Urteil vorübergehend oder definitiv aberkannt werden.

Die allgemeine Wählerliste führt alle Belgier auf, die ihre Stimme bei den Wahlen abgeben dürfen.

Zusätzlich besteht in Belgien die Wahlpflicht, d.h. dass jede Person, die in der Wählerliste aufgeführt ist, verpflichtet ist, an den Wahlen teilzunehmen. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, muss man mit Strafmaßnahmen rechnen.

Für gewisse Wahlen können zusätzlich zu den belgischen Bürgern auch nicht-belgische EU-Bürger und / oder Nicht-EU-Bürger ihre Eintragung in die Wählerliste beantragen. Wird diese Eintragung gewährt, verfügt die eingetragene Person über das Wahlrecht und obliegt der Wahlpflicht, solange ihr das Wahlrecht nicht aberkannt wird oder sie nicht darauf verzichtet.