Katzenhaltung

Jeder Bürger darf eine oder mehrere Katzen halten, wenn dies nicht zu einem Störfaktor für die Nachbarn wird (Lärm, Geruch oder Verwahrlosung der Tiere).
Generell empfiehlt es sich, alle Katzen von einem Tierarzt untersuchen und gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen impfen zu lassen. Diese Krankheiten können auch von Menschen übertragen werden, deshalb sollten auch Katzen, die nur im Haus leben, geimpft werden.

Laufen Ihre Katzen frei außerhalb des Hauses, sollten sie zusätzlich gegen Leukose geimpft werden und stets ein wirksames Floh- und Zeckenhalsband tragen.

Seit 1. November 2017 ist es gesetzlich verpflichtend Katzen und Kater sterilisieren, identifizieren und registrieren zu lassen. Ausnahme sind hierfür nur zugelassene Züchter.
Die Sterilisation hat wertvolle Vorteile indem sie ungewollten Nachwuchs vermeidet, das Revierverhalten sowie das Krebsrisiko reduziert.

Für weitere Informationen bezüglich der Sterilisation sowie Identifikation Ihrer Katze wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.

Wildlebende Katzen sollten nicht gefüttert werden, da sie sich dann unkontrolliert vermehren. Müssen die Tiere ihre Nahrung selbst besorgen, reduziert sich der Nachwuchs naturgemäß.