Meine Akte

"Meine Akte" ist eine Online-Anwendung des FÖD Inneres, die es dem Bürger ermöglicht, seine persönliche Akte beim Nationalregister einzusehen und Bescheinigungen hierzu herunterzuladen.

Dank der Anwendung Meine AKTE können Sie:

  • Ihre im Nationalregister registrierten Informationen überprüfen,
  • Fehler mitteilen,
  • Ihre Kontaktdaten mitteilen,
  • erfahren, welche Einrichtungen im Laufe der letzten sechs Monate Ihre personenbezogenen Daten eingesehen haben,
  • elektronische Bescheinigungen herunterladen und ausdrucken, wo auch immer Sie sind.

Wie funktioniert Meine AKTE?

Bevor Sie Zugang zu der Anwendung Meine AKTE erhalten, müssen Sie einen Kartenleser mit dem geeigneten Programm installieren:

https://eid.belgium.be/de

Anschließend können Sie auf der Website https://meineakte.rrn.fgov.be/ anhand Ihrer eID und Ihres PIN-Codes auf Meine AKTE zugreifen. Im Hinblick auf die Überprüfung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert, Ihren PIN-Code einzugeben.

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Achtung!

Die Anwendung Meine AKTE und die Software für Kartenleser wurden nicht von der Stadtverwaltung entwickelt. Die Stadtverwaltung Eupen kann bei  Problemen mit dem Zugriff auf die Anwendung, der Installation des Kartenlesers, dem Ausdrucken von Bescheinigungen usw. keine Unterstützung anbieten!

Verfügbare Bescheinigungen

Folgende Bescheigungen können Sie bei Meine AKTE erhalten:

  • Auszug aus dem Nationalregister
  • Wohnsitzbescheinigung (mit oder ohne Verlauf)
  • Haushaltszusammensetzung
  • Lebensbescheinigung
  • Bescheinigung der Belgischen Staatsangehörigkeit
  • Bescheinigung in Bezug auf das Wählerregister
  • Bescheinigung über das gesetzliche Zusammenwohnen
  • Wohnortbescheinigung für eine Eheschließung
  • Bescheinigung über die Bestattungsart und/oder den Ritus
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Rechtskräftigkeit der Bescheinigungen

Die Bescheinigungen, die Sie über Meine AKTE erhalten tragen das elektronische Siegel des Nationalregisters und haben dementsprechend die gleiche Rechtskräftigkeit wie die Bescheinigungen, die unser Bevölkerungsdienst Ihnen ausstellen kann.

Andere Behörden dürfen diese nicht ablehnen. Das Nationalregister empfiehlt jedoch, die elektronische Version der Bescheinigung zu verwenden, da die Authentizität dieser überprüft werden kann.

Für weitere Informationen zu Meine AKTE

Helpdesk BELPIC
Für weitere Informationen zur Anwendung Meine AKTE können Sie sich an das Helpdesk BELPIC wenden.
Tel.: 02/518.21.16