Mobilität

Begegnungszone / Wohnstraße

Die Wohn- und Begegnungszone (generell als Wohnzone bezeichnet), ist ein verkehrsberuhigter Bereich mit speziell angelegten Straßen, deren Zu- und Ausfahrten durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet sind.

Hier hat die Wohnfunktion Vorrang. In der Begegnungszone können aber auch Handwerks-, Handels-, Tourismus-, Ausbildungs- und Freizeitaktivitäten stattfinden.

Die ganze Straßenanlage ist ebenerdig. Fußgänger haben Vorrang vor dem motorisierten Verkehr.
Fahrzeuge dürfen maximal 20 km/h fahren und nur auf markierten Parkstellen parken.

30 km-Zone

Diese Zone ist ebenfalls ein verkehrsberuhigter Bereich, dessen Zu- und Ausfahrten entsprechend beschildert sind.
Die Art des Ausbaus der Straßenanlage (Erhebungen, versetzte Parkstreifen, Blumenbeete, Baumscheiben, Toreffekte usw.) begrenzt die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Nahverkehrsgesellschaft TEC und die SNCB sind die üblichen und bekannten Transportgesellschaften. Öffentliche Transportmittel sind preiswerter und ökologischer als das Privatauto.

Fahrradwege

sind Teil der öffentlichen Straße und generell entsprechend gekennzeichnet. Radfahrer sind verpflichtet, diese Radwege zu nutzen und dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren, wo solche Wege eingezeichnet sind. Die Fahrradwege gehören nicht zur Fahrbahn.

Fahrradzonen

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setzen sich aus einer oder mehreren öffentlichen Straßen zusammen, auf denen motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder fahren dürfen. Radfahrer dürfen nicht überholt werden.

Zu Beginn jeder Fahrradzone wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h mit der entsprechenden Bodenmarkierung gekennzeichnet. Zusätzlich ist zu Beginn und zum Ende der Zone eine Beschilderung vorgesehen.

 

Fußgängerwege

sind den Fußgängern vorbehalten, es sei denn sie sind speziell als Fuß- und Fahrradweg bzw. Fuß-, Fahrrad- und Reiterweg ausgewiesen, über die auch landwirtschaftliche Maschinen fahren dürfen.