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20. März 2026

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Vogelgrippe: Wichtige Hinweise

Hinweise des SPW zur Vogelgrippe und zum Meldeverfahren für Bürgerinnen und Bürger

Der Öffentliche Dienst der Wallonie (SPW) informiert über das weiterhin bestehende Risiko der Vogelgrippe und erinnert an wichtige Vorsichtsmaßnahmen. Einwohner werden gebeten, die Hinweise zu beachten, um Mensch und Tier bestmöglich zu schützen.

Was ist die Vogelgrippe?

Die Vogelgrippe ist eine Viruserkrankung, die sowohl wildlebende als auch gehaltene Vögel befällt. Sie führt bei vielen Vogelarten zu hoher Sterblichkeit und stellt damit ein Risiko für Wildtiere, Geflügelhaltungen und die Artenvielfalt dar.

Eine Übertragung des Virus auf Menschen ist selten, aber möglich. Deshalb sind beim Umgang mit kranken oder toten Wildvögeln besondere Vorsichts- und Hygienemaßnahmen zu beachten.

Was sollen Sie tun, wenn Sie einen kranken oder verletzten Wildvogel finden?

  1. Sofort ein CREAVES‑Zentrum kontaktieren:
  1. Die Vorschriften zur Biosicherheit und zum Tierschutz müssen eingehalten werden
  • Niemals mit bloßen Händen anfassen. Tragen Sie wenn möglich Handschuhe und Maske (ideal FFP2).
  • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt zwischen dem kranken Tier und Ihren Haustieren.
  • Bei Greifvögeln oder großen Arten (z. B. Reihern): Nicht selbst versuchen einzufangen – Rufen Sie die 1719 (DE) oder 1718 (FR) an, die die Abteilung Natur und Forstwesen benachrichtigen wird.
  • Legen Sie das Tier in einen Karton mit einigen Belüftungslöchern.
  • Nach jedem Kontakt Hände gründlich waschen und desinfizieren
  • Tier nach Anweisung des CREAVES transportieren (in stabilem Karton, abgedeckt, im Kofferraum)
  • Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt Krankheitssymptome entwickeln, suchen Sie umgehend einen Arzt auf und weisen Sie darauf hin, dass Sie mit einem kranken Vogel in Kontakt gekommen sind.

Was tun bei toten Wildvögeln?

  1. Berühren Sie die Tierkadaver nicht. Vermeiden Sie den Kontakt zwischen den Tierkadavern und Ihren Haustieren.
  2. Melden Sie tote Wildvögel:
  • Unter der Nummer 1719 (DE) oder 1718 (FR) und wählen Sie im Menüpunkt die Nummer 2
  • Online-Meldung