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12. Januar 2026

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Verkehrsregeln in Fahrradzonen

In Eupen gibt es bereits seit einiger Zeit Fahrradzonen, die den Radverkehr sicherer und attraktiver machen sollen. Damit das reibungslose Miteinander aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet bleibt, ist es wichtig, die geltenden Regeln in diesen Bereichen zu kennen und zu beachten.

Was sind Fahrradzonen?

In Fahrradzonen gelten spezielle Verkehrsregeln, die das Verhalten von motorisierten Fahrzeugen dem der Radfahrer unterordnen.

  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
  • Motorisierte Fahrzeuge und Radfahrer dürfen hier fahren.
  • Radfahrer dürfen nicht überholt werden und können die gesamte rechte Hälfte der Fahrbahn nutzen.
  • In Einbahnstraßen dürfen Radfahrer sogar die gesamte Fahrbahnbreite in Fahrtrichtung nutzen.

Raerenpfad

Fahrradzonen im Einbahnverkehr

Radfahrer dürfen die gesamte Fahrbahnbreite in Fahrtrichtung nutzen.

Achtung: Der Einbahnverkehr kann für Radfahrer durch eine entsprechende Beschilderung aufgehoben werden. Ist dies der Fall, dürfen Radfahrer die Straße auch in entgegengesetzter Richtung befahren. Alle Verkehrsteilnehmer sollten besonders aufmerksam sein.

Fahrradzonen in Zweirichtungsstraßen

Radfahrer dürfen die gesamte rechte Hälfte der Fahrbahn nutzen.

Wie erkennt man Beginn und Ende einer Fahrradzone?

Beginn und Ende einer Fahrradzone sind durch Verkehrsschilder sowie in der Regel durch eine ockerfarbene Bodenmarkierung gekennzeichnet.

 

Fahrradzonen in Eupen

In Eupen gibt es mittlerweile acht dieser Zonen:

  • Raerenpfad (zwischen Ortseinfahrt und Kreuzung Libermé)
  • Lindenberg–Talstraße–Nussfeld
  • Bahnhofstraße (zwischen Aachener Straße und Bahnhofsgasse)
  • Oberste Heide-Heidberg (zwischen Schnellewindgasse/Heidgasse und Nispert/Werthplatz)
  • Winkelstraße
  • Lommericher Gasse
  • Schulstraße (oberer und unterer Bereich)
  • Katharinenweg

Sie wollen mehr erfahren?

Kontakt: mobilitaet@eupen.be

 

 

Motive: securotheque.wallonie.be, Stadt Eupen