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7. Dezember 2020

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Räumpflicht: Freundliche Erinnerung

Der Winter steht vor der Tür und mit ihm die Gefahr von Schnee und Glätte.

Bei Frost und Schneefall besteht ein erhöhtes Unfallrisiko für Fußgänger. Aus diesem Grund müssen Anwohner darauf achten, dass sie die Bürgersteige und Gehwege vor ihrem Haus räumen. Bürger müssen außerdem Asche oder andere Materialien gegen Glätte streuen.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, diese Arbeiten selbst auszuführen, empfehlen wir Ihnen, ab sofort sich an ein Gartenbauunternehmen oder einen Sozialbetrieb zu wenden, um sich dessen Dienste rechtzeitig zu sichern.

Infos zu allen anderen Bürgerpflichten gibt es hier.