Drucken

13. Januar 2023

Zum Newsarchiv

Nutzung von öffentlichen Flächen oder Parkplätzen

Planen Sie Arbeiten, einen Umzug oder größere Anlieferungen und möchten dazu vorübergehend öffentliche Flächen nutzen?

Seit Januar 2023 gilt eine Frist von sieben Tagen zur kostenpflichtigen Reservierung von öffentlichen Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde. Ein Antrag muss also spätestens sieben Tage vor Ihrem Vorhaben bei der Stadt Eupen eingereicht werden.

Die Antragsfrist von sieben Tagen dient dem reibungslosen Ablauf. Öffentliche Flächen oder Parkplätze können zum Aufbau von Bauzäunen und Gerüsten, zur Materialablage oder zum Abstellen von Fahrzeugen zeitweilig reserviert werden.

Der Technische Dienst der Stadt Eupen steht Ihnen für Ihre Anfragen zur Verfügung und stellt die Umsetzung sicher.