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27. August 2021

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FASNK – Unterstützng von Unternehmen Aussetzung der nicht wesentlichen Kontrollen

Für die von den Überschwemmungen betroffenen Unternehmen.

Auf Anfrage des Ministers David Clarinval ergreift die FASNK Maßnahmen zur Unterstützung der von den Überschwemmungen betroffenen Unternehmer und setzt die nicht wesentlichen Kontrollen aus.

Unterstützung der Unternehmer

Die außergewöhnlichen Überschwemmungen vom 14. und 15. Juli 2021 verursachten beträchtliche Schäden, unter anderem bei bestimmten Unternehmern, die ihre Tätigkeit nicht mehr unter angemessenen Bedingungen ausüben können.

Alle Sektoren waren betroffen: Tiere wurden vom Wasser weggeschwemmt, Felder wurden überflutet und das Wasser drang in Verarbeitungsbetriebe, Restaurantküchen, Lebensmittellager und Geschäfte ein. In mehreren Fällen handelt es sich um teilweise oder vollständig zerstörte Gebäude und Anlagen, die nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprechen.

Die Verordnungen verpflichten Unternehmer, in ihrem Eigenkontrollsystem die möglichen Auswirkungen des Unwetters auf die Lebensmittel, Pflanzen oder Tiere, für die sie verantwortlich sind, zu berücksichtigen. Darüber hinaus müssen sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die von ihnen festgestellten Risiken zu beseitigen.

Die FASNK (Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette) ist sich der Tatsache bewusst, dass es für Unternehmer schwierig ist, die Risiken zahlreicher potenzieller Gefahren einzuschätzen, während sie gleichzeitig mit vielen anderen Problemen zu kämpfen haben und manchmal ihren Angehörigen und anderen Opfern helfen müssen.

Die FASNK hat daher beschlossen, die Unternehmer, die nicht in der Lage sind, die Risikobewertung selbst durchzuführen, im Rahmen ihrer Eigenkontrolle zu unterstützen.

Wie können Sie diese Unterstützung beantragen?

Um diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen, sollten sich die betroffenen Unternehmer an ihre lokale Kontrollstelle (LCE) wenden.

Dieses Antragsformular enthält die für die Durchführung einer Risikobewertung erforderlichen Informationen. Falls erforderlich, kann die lokale Kontrollstelle den Unternehmern beim Ausfüllen dieses Formulars helfen.

Auf der Grundlage dieses Formulars führen die zentralen Dienste der FASNK die Risikobewertung durch und formulieren Empfehlungen bezüglich der Analysen, die an den Produkten durchgeführt werden müssen und/oder der Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die festgestellten Risiken zu vermeiden.

Zu guter Letzt haben die entstandenen Schäden auch zu Verzögerungen bei der Durchführung bestimmter obligatorischer Aufgaben im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Tieren, der Durchführung obligatorischer Analysen (Tiergesundheit, Pflanzengesundheit, Tierfutter) oder administrativer Aufgaben geführt. Wir raten den von dieser Verzögerung betroffenen Unternehmern, je nach Fall ihren Tiergesundheitsverband (ARSIA/DGZ), die OCIs oder ihre LCE so schnell wie möglich zu benachrichtigen.

Aussetzung der nicht wesentlichen Kontrollen

Um die vom Unwetter betroffenen Unternehmer zu entlasten, hat die FASNK beschlossen, die nicht wesentlichen Kontrollen in den von den Überschwemmungen betroffenen Gebieten für einen Zeitraum von 6 Monaten auszusetzen.

Die FASNK möchte so den betroffenen Unternehmern die Möglichkeit bieten, sich dringenden Aufgaben zu widmen, um ihre Anlagen zu reparieren, damit sie ihre Aktivitäten so schnell wie möglich und unter den bestmöglichen Bedingungen wieder aufnehmen können. Vor allem aber möchte die Agentur ihnen die Möglichkeit geben, sich um ihre Angehörigen und ihre eigene Wohnung zu kümmern.

Die folgenden Dokumente gelten als Nachweis, dass der Unternehmer Opfer von extremen Wetterbedingungen war und müssen auf Anfrage von der FASNK eingesehen werden können:

  • Antrag auf Entschädigung an die Versicherungsgesellschaft
  • Antrag auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds
  • Meldung von Schäden/Problemen an die Tiergesundheitsverbände (ARSIA/DGZ)/die OCIs