Rechtliche Fragen und Versicherungen
Heizöl
Ist in Ihrem Haus Heizöl ausgelaufen, darf die Verschmutzung nicht in der Kanalisation, in den Bach- und Flussläufen oder im Erdreich entsorgt werden.
Wenn in ihrem Haus bzw. ihrem Keller Wasser steht, das durch Heizöl verschmutzt ist, kontaktieren Sie Ihre Versicherung, damit ein anerkanntes Entsorgungsunternehmern die Verschmutzung beseitigt. Die Versicherungen verfügen über die entsprechenden Kontaktdaten. Das gleiche gilt, wenn Wasser in ihren Heizöltank geflossen ist. Ein defekter Heiztank muss von professionellen Kräften repariert oder aber ersetzt werden.
Sind die Wände und Böden mit Heizöl verschmutzt, muss ebenfalls ein anerkanntes Unternehmen mit der Reinigung beauftragt werden. Auch hier sollten sie dringend Ihre Versicherung kontaktieren, die sie mit den entsprechenden Firmen in Verbindung bringen kann.
Anträge auf Entschädigungen (nur noch bis zum 31. Mai 2022):
Die Wallonische Region gewährt unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung, um die Diagnose und das Management von Verschmutzungen beispielsweise durch Heizöl etc. sicherzustellen. Dies betrifft Ablagerungen auf unbebauten Flächen, die von den außergewöhnlichen Überschwemmungen im Juli 2021 betroffen waren.
Anträge können sowohl Privatpersonen, Firmen als auch öffentliche Einrichtungen einreichen. Der Antrag muss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag entweder in Papierform oder elektronisch einzureichen.
Für die Gewährung der Entschädigung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden:
- die Instandsetzung ist nicht durch die Versicherung abgedeckt
- das betroffene Gebiet ist eine unbebaute Fläche. Unter unbebautem Land versteht man Flächen, auf denen der Boden noch sichtbar ist.
- die Verschmutzung ist unbestimmten Ursprungs
Ansprechpartner bei der Stadt Eupen ist Ralph Rozein im Umweltdienst:
Probleme mit der Versicherung
Wenden Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale, Neustrasse 119, B-4700 Eupen.
Mietrecht und Verbraucherecht: 087/59 18 50 oder mietrecht@vsz.be, verbraucherrecht@vsz.be
Öffnungszeiten: Dienstags und donnerstags von 9.30-12.30 und 13.30-16.00 Uhr.
Rechtliche Beratung
Personen, die einen juristischen Rat bzgl. der Hochwasserkatastrophe benötigen, können sich an die juristische Sprechstunde wenden, die für jeden zugänglich ist, der eine juristische Auskunft benötigt.
In Eupen können Sie jeden Dienstag von 17.00 – 18.00 Uhr unter der folgenden Nummer einen Anwalt erreichen: 0492 19 21 71.
Unabhängige Experten
Die belgische Expertenvereinigung hat in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen eine Liste von Experten zusammengestellt, die Katastrophenopfern dabei helfen, auf Grundlage einer unabhängigen Expertise eine angemessene Entschädigung von den Versicherungsgesellschaften zu erhalten.
Die beigefügte Liste enthält einerseits Experten für Gebäude und Immobilien und andererseits spezialisierte Experten, die spezifische Bewertungen vornehmen können (Bewertung von Möbeln, Computerausrüstung, Wiederherstellung von Dokumenten, Antiquitäten, medizinischer Bedarf usw.).
Telefonhotline (auf FR) Dienstags und Donnerstags, 9.00-17.00 Uhr: 02 523 73 33.