Renten / Pension

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Beratung vor Ort in unseren Diensten

Im Rahmen unserer Beratungen loggen wir uns mit Ihrem Ausweis und dem dazugehörigen PIN-Code oder mit der Handy-App itsme auf der belgischen Plattform mypension.be ein, um die Schätzung Ihrer aktuellen Rentensituation einsehen zu können.

Achtung: Alle Angaben (Rentenhöhe und Pensionsdaten) auf MyPension sind Schätzungen und Prognosen. Diese Schätzungen beruhen auf Ihren aktuell in Belgien bekannten Laufbahn- und Einkommensdaten und berücksichtigen ausschließlich die aktuell geltenden Rechtsvorschriften.

Es ist möglich, dass Ihre dort aufgeführten Daten noch nicht vollständig sind. Dies ist beispielsweise oft bei Karriere- oder Laufbahndaten im Ausland der Fall. Fehlende oder nicht korrekte Daten verfälschen deshalb die auf MyPension sichtbare Schätzung der Rentenhöhe und/oder der Rentenantrittsdaten.

Vor Erreichen des Rentenalters – wir empfehlen spätestens mit 59 Jahren – können wir Ihre Möglichkeiten analysieren, Ihre Laufbahn auf Lücken prüfen, versuchen etwaige Fehler zu korrigieren oder eine Kontenklärung (Laufbahnaustausch zwischen den einzelnen Pensionsämtern aller Länder) zu beginnen.

Selbstverständlich können wir anschließend zur rechten Zeit, d.h. frühestens ein Jahr vor Ihrem gewünschten Pensionsdatum, den Rentenantrag stellen.

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Hinweis vorab

Die deutschsprachigen Seiten des Föderalen Pensionsdienstes werden eventuell etwas zeitverzögert aktualisiert. Die französischsprachigen Seiten sind dagegen meist etwas schneller auf dem neuesten Stand.

Die gesetzliche Alterspension

Ihr gesetzliches Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsdatum ab.

In Belgien existieren drei verschiedene Pensionssysteme:

Die Berechnungsgrundlagen der jeweiligen Systeme sind unterschiedlich. Sollten Sie im Laufe Ihrer Berufstätigkeit in verschiedenen Systemen gearbeitet haben, würden diese drei Kassen zuerst einmal separat Ihre Pensionsansprüche berechnen, bevor dann ganz zum Schluss Ihre Gesamtrente feststeht.

Die vorgezogene Alterspension

Sie können vor dem gesetzlichen Pensionsalter in Pension gehen, wenn Sie die Bedingungen bezüglich der erforderlichen Laufbahndauer und des Alters erfüllen.

Viele Bürger in unserem Grenzgebiet weisen eine gemischte Laufbahn in Belgien und im Ausland nach. Die Zeiten bei ausländischen Rentenversicherungsträgern, werden in der Datenbank von MyPension in der Regel nicht aufgeführt, spielen jedoch eine große Rolle, was die Festlegung des frühestmöglichen belgischen Pensionsdatums betrifft.

Generell sollte deshalb ein Austausch aller Ihrer Laufbahnjahre zwischen den Pensionskassen aller Länder, in denen Sie gearbeitet haben, rechtzeitig angestoßen werden, um die jeweiligen ausländischen Laufbahnjahre in allen Ländern zu ergänzen. Das ist sehr wichtig, damit jedes Land, gemäß seiner eigenen Gesetzgebung, ein eventuell früheres Rentenantrittsdatum korrekt berechnen kann.

Ist dieser Austausch noch nicht geschehen, werden Sie auf MyPension ein nicht korrektes vorgezogenes Pensionsdatum oder nur Ihr gesetzliches Pensionsdatum sehen. Ihr frühestmögliches belgisches Rentenantrittsdatum kann dann nicht berechnet werden.

Wir empfehlen eine sogenannte Kontenklärung (Laufbahnaustausch zwischen den einzelnen Pensionsämtern aller Länder) spätestens ab dem 59. Lebensjahr.

Auslandspensionen

Rentenanträge für alle Länder sollten immer im Wohnortland gestellt werden, also bei der Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes oder beim belgischen Föderalen Pensionsdienst. Die Pensionskasse des Wohnortlandes sollte bezüglich Ihrer ausländischen Renten federführend sein.

Einkommensgarantie für Betagte - EGB (französisch: GRAPA)

Die EGB ist eine Beihilfe / Sozialrente für Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und die nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen.

Pension und erlaubte Berufstätigkeit

Ein Pensionsempfänger darf weiterhin berufstätig sein und hinzuverdienen, sollte sein Berufseinkommen aber gegebenenfalls begrenzen.

Hinterbliebenenpension, Witwen- oder Witwerpension

Eine Hinterbliebenenpension ist eine Pension für den Ehepartner eines Verstorbenen. Ob der Verstorbene schon pensioniert war oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Sie brauchen keinen Antrag zu stellen, wenn Ihr verstorbener Ehepartner schon pensioniert war. In allen anderen Fällen müssen Sie jedoch einen Antrag einreichen.

Achten Sie bzgl. Hinterbliebenenpensionen ebenfalls auf mögliche Ansprüche im Ausland, wenn Ihr verstorbener Ehepartner im Ausland gearbeitet hat oder eine Rente aus dem Ausland erhielt.

Beratungsinstanzen

Neben unserem städtischen Renten- und Sozialdienst können Sie sich bei den folgenden nationalen und internationalen Trägern zu Ihren Pensionsansprüchen informieren und beraten lassen.

Untenstehend finden Sie weiterführende Links zu den belgischen föderalen Rentendiensten sowie zu den Pensionskassen unserer Nachbarstaaten.

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Termine der internationalen Rentenberatung "Point Pension"

An folgenden Terminen kommen Vertreter des belgischen Föderalen Pensionsdienstes sowie der Deutschen Rentenversicherung in 2025 nach Eupen:

  • 19. Februar
  • 9. April
  • 18. Juni
  • 28. August
  • 8. Oktober
  • 17. Dezember

Sie beraten rund um die Arbeitnehmerpension. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.

Wo? Im Rathaus (Rathausplatz 14) auf der 1. Etage

Um wieviel Uhr? jeweils von 09:00 – 11:30 Uhr

Auf Termin kommen ebenso die Vertreter der Selbständigenkasse und der Beamtenpension.

Terminvergabe: 1765 (kostenlose Nummer), täglich von 08:30 – 12:00

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Monatliche Rentenberatung

Neben den festen, jährlichen Terminen kommen die Vertreter des belgischen Föderalen Pensionsdienstes bei Bedarf zu weiteren Sprechstunden nach Eupen. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.

Terminvergabe: 1765 (kostenlose Nummer), täglich von 08:30 – 12:00

Die Termine zur Angestellten- und Beamtenpension finden am ersten Dienstag im Monat im Rathaus (Rathausplatz 14, 1. Etage) statt. Die Termine zur Selbständigenpension werden am dritten Mittwoch im Monat abgehalten.

Haben Sie Beschwerden hinsichtlich der Arbeitsweise des Föderalen Pensionsdienstes?

  • Bei der Bearbeitung Ihrer Pensionsberechnung ist kein Vorankommen oder sie schleppt sich zäh dahin?
  • Sie haben sich vergeblich beim zuständigen Dienst beschwert?
  • Sie suchen ein Ventil für Ihren Unmut?

Dann haben Sie die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann zu wenden. Er vermittelt kostenlos zwischen der Verwaltung und dem Bürger und versucht in Ihrem Sinne zu vermitteln:

Ombudsdienst Pensionen
WTC III - Boulevard Simon Bolivar 30 bte 5, 1000 Brüssel

Der elektronische Ausweis und der PIN-Code / itsme

Grundsätzlich benutzen wir Ihren Ausweis und PIN-Code oder die Handy-App itsme, um die Schätzung Ihrer Rentensituation über die Plattform mypension.be einsehen zu können.

Achtung: alle Angaben (Rentenhöhe und Pensionsdaten) auf MyPension sind Schätzungen und Prognosen. Diese Schätzungen beruhen auf Ihren aktuell bekannten Laufbahn- und Einkommensdaten und berücksichtigt ausschließlich die aktuell geltenden Rechtsvorschriften.

Wo erhalte ich den PIN-Code?

Der PIN und der PUK-Code wurden Ihnen aus Brüssel zugeschickt und Sie haben diese Kennzahlen bei unseren Kollegen vom Bevölkerungsdienst benutzt um Ihren Ausweis zu aktivieren. Dort wurden Sie darauf hingewiesen, den PIN und PUK Code gut aufzubewahren. Sollten Sie jemals umziehen, kann die neue Adresse nur auf Ihrem Ausweis (dem Chip) hinterlegt werden, wenn Sie den PIN und PUK-Code vorlegen.

Ich kenne meine PIN und PUK Nummer nicht mehr! Was nun?

Sie haben 2 Möglichkeiten:

  1. Sie fragen eine neue Kennzahl in unserem Bevölkerungsdienst an;
  2. Oder online via Beantragung des Erhalts neuer Codes für Ihren elektronischen Personalausweis –  eID – Generaldirektion Identität und Bürgerangelegenheiten (fgov.be)

Die neuen Codes liegen unserem Bevölkerungsdienst nach ca. zwei Wochen vor. Gegen Zahlung einer Gebühr händigt man Ihnen dort den neuen Code aus.