Fahrradzonen
Fahrradzonen setzen sich aus einer oder mehreren öffentlichen Straßen zusammen, auf denen motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder fahren dürfen.
Das Hauptmerkmal von Fahrradzonen besteht darin, dass das Verkehrsverhalten von Kraftfahrzeugen dem Verhalten von Radfahrenden untergeordnet ist. Radfahrer dürfen nicht überholt werden!
Zu Beginn jeder Fahrradzone wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h mit der entsprechenden Bodenmarkierung gekennzeichnet. Zusätzlich ist zu Beginn und zum Ende der Zone eine Beschilderung vorgesehen.
Radfahrende
Fahrer von Fahrrädern oder E-Bikes dürfen die gesamte Breite der Fahrbahn nutzen, wenn diese für ihre Fahrtrichtung freigegeben ist. Sie dürfen die Hälfte der Breite auf der rechten Seite nutzen, wenn diese für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist.
Kraftfahrzeuge
Motorisierte Fahrzeuge teilen sich mit den Radfahrenden die Fahrbahn.
In Belgien ist das Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrzeuge in einer Fahrradzone verboten und die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h begrenzt.