Vorgezogene Willenserklärung mit Bezug auf Sterbehilfe & Organspende
Vorgezogene Willenserklärung mit Bezug auf Sterbehilfe
Seit Mai 2002 wird in Belgien die Sterbehilfe nicht mehr unter Strafe gestellt; Voraussetzung ist jedoch, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen strikt eingehalten werden. Die Registrierung bei der Gemeinde ist keine Pflicht. Viel wichtiger ist es, mit Ihrem Hausarzt über Ihren Wunsch zu sprechen.
Außerdem hat der Bürger die Möglichkeit in seiner Gemeindeverwaltung eine „vorgezogene Willenserklärung mit Bezug auf Sterbehilfe“ zu hinterlegen. Diese Verfügung kann jederzeit vom Antragsteller zurückgenommen oder angepasst werden. Für Erklärungen, die nach dem 02.04.2020 erstmals registriert wurden, ist die Gültigkeitsdauer nicht mehr begrenzt. Es handelt sich um ein schriftliches Dokument, in dem eine Person sich damit einverstanden erklärt, dass ein Arzt in Zukunft Sterbehilfe unter den im Gesetz erwähnten Bedingungen leistet, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Ebenfalls interessant in diesem Zusammenhang:
Organspenden - Erklärung der Organ- und menschlichen Körpermaterialspende
Seit dem 13. Juni 1986 sind die Organentnahme und -transplantation per Gesetz verankert.
Seither ist jeder Bürger ein potentieller Spender. Aus moralischen Gründen wird jedoch die Entscheidung der Angehörigen berücksichtigt und bei einer Verweigerung auf die Entnahme verzichtet.
Sie können bereits zu Lebzeiten eine Willens- oder Verzichtserklärung hinterlegen. Diese Erklärung können Sie im Sozialdienst registrieren lassen.
Diese Verfügung hat rechtlichen Charakter und erspart Ihren Angehörigen – im Fall der Fälle – eine schwierige Entscheidung.