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Stadtverwaltung
Rathausplatz 14
4700 Eupen

Tel.: 087/59 58 11
Fax.: 087/59 58 00
info@eupen.be

Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
Mi. & Do.: 14.00 – 16.00 Uhr

und auf Vereinbarung

Navigation: Home  Stadt & Bürger Wohnen in Eupen
Haus Delhez

Wohnen in Eupen

Sie möchten eine Wohnung mieten oder kaufen?

Sie suchen eine Wohnung in einem angepassten Rahmen oder einem angepassten Mietpreis?

Ihre Wohnung ist plötzlich unbewohnbar geworden und sie suchen dringend eine Unterkunft?

Ein körperliches Gebrechen erschwert Ihnen das Leben in ihren eigenen vier Wänden und ihre Wohnung müsste dringend angepasst werden?

Sie suchen eine Unterkunft in einer betreuten Wohngemeinschaft?

Hier finden Sie Auskünfte zu den verschiedenen Möglichkeiten und Hilfen.

 

Ankauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien

Zwecks Kauf, Verkauf, Inmietnahme, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie sollten sich Interessenten an die Immobilienagenturen oder Notariate wenden.

Auch die Anzeigenpresse ist eine wertvolle Hilfe.

Die Stadt erhebt eine jährliche Steuer auf den Immobilienvorabzug (s. unten: Zuschlagsteuern)

Notaufnahmewohnungen

Notaufnahmewohnungen dienen prinzipiell der vorübergehenden Unterbringung von Personen in einer prekären Situation. Die Mietverträge werden daher generell auf eine Dauer von maximal 6 Monaten beschränkt.

Die Stadt Eupen verfügt über 27 Notaufnahmewohnungen in den Gebäuden Bergstraße 51 (1 Wohnung), Neustraße 62 (2 Wohnungen), Werthplatz 54 (8 Wohnungen), Garnstock (15 Wohnungen) und Winkelstraße 5 (1 Wohnung).

Die Vergabe von Notaufnahmewohnungen erfolgt ausschließlich an Personen, denen vom Ö.S.H.Z. eine Notaufnahmebescheinigung ausgestellt wurde.

Wohnungen mit Verwaltungsmandat des Fonds du logement des familles nombreuses de Wallonie

Im Rahmen dieses Mandats werden Mietverträge in gegenseitigem Einverständnis abgeschlossen, der Fonds übernimmt sämtliche Aufgaben des Vermieters in Bezug auf die Vermietung und garantiert dem Vermieter die regelmäßige Zahlung der Miete, den Unterhalt des Mietobjekts und die Übernahme von Mietverlusten zwischen zwei Vermietungen.

Mietanzeigen

Die Nennung des Mietpreises in Mietanzeigen ist in Belgien gesetzlich verpflichtend.

Mindestgröße einer Wohnung

Ein Erlass der Wallonischen Region vom 30. August 2007 legt die Mindestkriterien der gesundheitlichen Zuträglichkeit sowie der Überbelegung von Wohnungen wie folgt fest:
 

  1. Die Fläche einer Wohnung muss für eine Person mindestens 15 m² betragen. Für 2 Personen gilt eine Mindestfläche von 28 m², für 3 Personen eine Mindestfläche von 33 m². Für jede zusätzliche Person müssen zusätzlich 5 m² zur Verfügung stehen. Wohnungen mit 28 m2 oder weniger Wohnfläche (ohne Bad, Flur,…) benötigen eine Mietgenehmigung (siehe unten).
  2. Jedes Zimmer, das als Schlafzimmer genutzt wird, muss bei Nutzung durch 2 Personen mindestens 6 m², bei Nutzung durch 3 Personen mindest 9 m² groß sein.
  3. Ein ausschließlich als Küche vorgesehenes Zimmer darf nicht als Schlafzimmer dienen.
  4. Ein als Wohnzimmer bestimmtes Zimmer darf nicht als Schlafzimmer dienen, wenn der Haushalt ein oder mehrere Kinder über 6 Jahre hat
  5. Die Wohnung muss mindestens 2 Schlafzimmer haben, wenn der Haushalt ein Kind bzw. mehrere Kinder umfasst, die älter als ein Jahr sind.
  6. Die Wohnung muss genügend Schlafzimmer haben, damit kein Kind über 10 Jahre sein Schlafzimmer mit einem Kind des anderen Geschlechts teilen muss.

Das Gesetz macht in erster Linie den Vermieter für die Einhaltung dieser Richtlinien verantwortlich.

Führt das Ministerium eine Untersuchung einer Wohnung durch, übermittelt es sein Gutachten dem Vermieter, dem Mieter und in Abschrift dem Bürgermeister. Diese Untersuchungen werden vom Ministerium bei gewissen Anträgen von Mietern eingeleitet, so z.B. wenn ein Mieter mit geringem Einkommen eine Mietbeihilfe beantragt.

Stellt dieses Gutachten eine Überbevölkerung fest, wird der Vermieter aufgefordert, diesem Zustand ein Ende zu setzen. Der Bürgermeister muss laut Gesetz u. a. dafür Sorge tragen, dass der Vermieter seinen Verpflichtungen nachkommt.

Weitere Informationen: Infobüro der Wallonischen Region, Gospertstraße 2, Eupen, Tel.:087/59 65 20
 

Mittlerer Wohnungsbau

Die Stadt Eupen bietet punktuell sozial schwächeren Familien die Möglichkeit, Wohnraum zu einem verminderten Preis zu erwerben. Zurzeit wird allerdings kein solcher Wohnraum angeboten. Neue Angebote werden in der Presse und im Bereich „Aktuelles“ dieser Website bekannt gemacht.

Mietgenehmigungen

Zur Vermietung von Gemeinschaftswohnungen und kleiner Einzelwohnungen (unter 28 m²) muss der Vermieter eine Mietgenehmigung vorlegen können.

Die Mietgenehmigung bescheinigt dem Vermieter, dass die gesetzlichen Mindestkriterien betreffend Gesundheit, Wohnfläche, Anzahl Räume, Unantastbarkeit des Wohnsitzes und Wahrung der Privatsphäre gewährleistet sind.

Zudem müssen die Brandschutz- und Städtebaubestimmungen eingehalten werden.

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass diese Bestimmungen eingehalten werden, also maximal 2 Bewohner bei 28 m2 Wohnfläche. Notfalls muss er den Mietern die Kündigung aussprechen, wenn er feststellt, dass dies nicht der Fall ist.

Bei fehlender Mietgenehmigung kann der Bürgermeister den Zugang zur Wohnung oder die Vermietung der betroffenen Wohnung verbieten.

Wie erhält man eine Mietgenehmigung?

Sie reichen einen Antrag „Erklärung zur An- und Vermietung“ (erhältlich bei den u.a. Stellen) bei der Stadtverwaltung ein, dem Sie einen Gutachterbericht beifügen.

Steuer auf leerstehende Häuser

Die Stadt Eupen erhebt eine Steuer auf leerstehende Gebäude für Gebäude, die über einen längeren Zeitraum leer stehen und weder zum Verkauf noch zur Vermietung angeboten werden.

Die entsprechende Steuerordnung finden Sie unter den weiterführenden Dokumenten.

Weitere Informationen: Städtischer Wohnungsdienst

weiterführende Links
Mietgenehmigung
weiterführende Dokumente
Steuer auf leer stehende Bauten
Zuschlagsteuern für das Jahr 2010
Zuschlagsteuern für das Jahr 2011
weiterführende Kontakte
Gen.m.b.H. NOSBAU
Maria Theresia Str. 10
4700 Eupen
http://www.nosbau.be

Öffnungszeiten Eupen: Mo,Mi 14.00-16.30 Uhr

Nosbau Kelmis

rue Kahn/Kahnweg 30-32a
4720 Kelmis
Mo 9.00-12.00 Uhr
Do 9.00-12.00 und 14.0-16.30 Uhr



Haus Abbeyfield Eupen VoG
Helmut Pieper
Oberste Heide 63
4701 Eupen
helmut.pieper@swing.be

Verbraucherschutzzentrale
Tel.: 070 / 22 25 20
info@vsz.be

Beratung Mietgesetz
Di + Do 9.30-12.30 Uhr tel. Beratung


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