Adressenänderung
Innerhalb Belgiens
Bei einem Umzug innerhalb Belgiens ist es nicht erforderlich, die vorherige Gemeinde zu informieren.
Sie teilen der neuen Gemeinde Ihre Anschrift mit.
Nach Überprüfung des Aufenthaltsortes durch den Revierbeamten kommen Sie mit Ihrem Ausweis (und PIN-Code) zur Stadtverwaltung, um die Adresse auf dem elektronischen Chip umändern zu lassen.
Sie kommen aus dem Ausland
Anmeldung für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
Falls Sie nicht in einem Hotel wohnen, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen bei der Stadtverwaltung vorstellig werden.
Anmeldung für einen Aufenthalt, der mehr als 3 Monate andauert
Sie müssen Ihre Eintragung im Fremdenregister der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Sie benötigen folgende Dokumente:
Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Eine Arbeitgeberbescheinigung (Annexe 19bis) oder Ihren Arbeitsvertrag
- Für Selbstständige: eine Bescheinigung der Anmeldung Ihres Betriebes
- Zivilstandbescheinigung wie z.B. eine Heiratsurkunde und Geburtsurkunde
- vier Fotos im Format 45 x 35 mm (H x B). Die Abbildung des Gesichtes muss zwischen 25 und 40 mm groß und der Hintergrund des Fotos hell sein. Sie dürfen keine Sonnenbrille und/oder Kopfbedeckung tragen (außer aus medizinischen oder religiösen Gründen).
- Führungszeugnis
- Abmeldung Ihres vorigen Wohnsitzes
Falls Sie Mitglied einer Familie sind, die bereits in Belgien eingetragen ist:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- der Beweis Ihres Verwandtschaftsgrades (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
- vier Fotos im Format 45 x 35 mm (H x B). Die Abbildung des Gesichtes muss zwischen 25 und 40 mm groß und der Hintergrund des Fotos hell sein. Sie dürfen keine Sonnenbrille und/oder Kopfbedeckung tragen (außer aus medizinischen oder religiösen Gründen).
- Kinder unter 12 Jahren können eine Kids-ID beantragen
- Führungszeugnis
- Abmeldung
Falls Sie Student sind:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Eine Bescheinigung der Lehranstalt
- Eine Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung
- Einkommensnachweis
- vier Fotos im Format 45 x 35 mm (H x B). Die Abbildung des Gesichtes muss zwischen 25 und 40 mm groß und der Hintergrund des Fotos hell sein. Sie dürfen keine Sonnenbrille und/oder Kopfbedeckung tragen (außer aus medizinischen oder religiösen Gründen).
Angehörige eines Nichtmitgliedstaates der Europäischen Union
- Fragen Sie bitte im Bevölkerungsdienst nach
Sie verziehen ins Ausland
Bitte teilen Sie dem Bevölkerungsdienst mit, dass Sie ins Ausland ziehen. Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig. Sie werden daraufhin aus dem Bevölkerungsregister gestrichen.
Siehe auch:
- Umzugsprämie
- Besondere Informationen für Rentner
Weitere Informationen: Bevölkerungsdienst