Auszug aus dem Strafregister
Einen Auszug aus dem Strafregister können Sie im Bevölkerungsdienst erhalten. Die Bearbeitungsdauer beträgt einige Tage. Beim Abholen muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Teilen Sie bei Beantragung eines Auszugs unbedingt den Bestimmungszweck mit, da für bestimmte Zwecke der Auszug eine besondere Form haben muss. Dies gilt z.B. für Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- Bildung, Erziehung
- psychologische, medizinische oder soziale Beratung
- Jugendhilfe
- Jugendschutz
- Betreuung von Minderjährigen
Je nach Verwendungszweck wird eine Gebühr von 3,50 € verlangt.
Weitere Informationen: Bevölkerungsdienst