Scheidung
Eine Ehescheidung muss von einem Gericht per Urteil verkündet werden. Über die Prozeduren können Rechtsanwälte, Notare und das Friedensgericht informieren.
Übertragung der Scheidung
Das Standesamt überträgt das Scheidungsurteil der Personen, die in der Stadt Eupen geheiratet haben, indem es in das Register der Eheschließungen eingetragen wird. Auf dieses Scheidungsurteil wird ebenfalls in einem Randvermerk zur ursprünglichen Heiratsurkunde verwiesen.
Ehescheidungsurkunde
Ein Auszug kann nur den betroffenen Personen ausgehändigt werden auf Vorlage des Personalausweises.
Die Gebühr für diesen Auszug beträgt 5 €.
Weitere Informationen: Standesamt.