Zurück zur Startseite
Stadt & BürgerKulturTourismusSportWirtschaftBürgerserviceNeugestaltung Innenstadt
Aktuelles
Politik
Stadtverwaltung
Lebenssituation
Geburten
Anerkennung
Ausweise
Umzug
Erstempfang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Heirat
Gesetzliches Zusammenleben
Scheidung
Pension
Führerschein
Adoption
Namensänderung
Belgische Staatsbürgerschaft
Strafregister
Sterbefall
Euthanasie
Organspenden
Ahnenforschung
Bescheinigungen
Leben, Arbeiten & Umwelt
Bauen in Eupen
Wohnen in Eupen
Lernen in Eupen
Gewerbe
Kinder & Jugend
Senioren
Behinderung & Invalidität
Besondere Verbindungen
Ehrungen der Stadt
Dokumente & Anträge
Wo finde ich Hilfe?
Bildergalerien
  • DE
  • FR
  • NL
 
  • Öffnungszeiten
  • Nützliche Rufnummern
  • Veranstaltungen & Events
  • Kontakt zur Stadt
  • Newsletteranmeldung
  • Shop
  • Karte Eupener Branchen
  • Parkplätze
  • kostengünstige Parkplätze
  • Sehenswürdigkeiten
  • e-Government
 

Stadtverwaltung
Rathausplatz 14
4700 Eupen

Tel.: 087/59 58 11
Fax.: 087/59 58 00
info@eupen.be

Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
Mi. & Do.: 14.00 – 16.00 Uhr

und auf Vereinbarung

Navigation: Home  Stadt & Bürger Lebenssituation Scheidung

Scheidung

Eine Ehescheidung muss von einem Gericht per Urteil verkündet werden. Über die Prozeduren können Rechtsanwälte, Notare und das Friedensgericht informieren.

Übertragung der Scheidung

Das Standesamt überträgt das Scheidungsurteil der Personen, die in der Stadt Eupen geheiratet haben, indem es in das Register der Eheschließungen eingetragen wird. Auf dieses Scheidungsurteil wird ebenfalls in einem Randvermerk zur ursprünglichen Heiratsurkunde verwiesen.

Ehescheidungsurkunde

Ein Auszug kann nur den betroffenen Personen ausgehändigt werden auf Vorlage des Personalausweises.

Die Gebühr für diesen Auszug beträgt 5 €.

Weitere Informationen: Standesamt.

intern© 2012 - Stadtverwaltung Eupen | info@eupen.be | Impressum | Sitemap | Home Demetec