Organspenden
Seit dem 13. Juni 1986 sind die Organentnahme und die -transplantation per Gesetz verankert.
Seither ist jeder Bürger ein potentieller Spender. Aus moralischen Gründen wird jedoch die Entscheidung der Angehörigen berücksichtigt und bei einer Verweigerung auf die Entnahme verzichtet.
Sie können bereits zu Lebzeiten eine Willens- oder Verzichtserklärung hinterlegen. Diese Erklärung können Sie im Sozialdienst abgeben.
Diese Verfügung hat rechtlichen Charakter und erspart Ihren Angehörigen - im Fall der Fälle - eine schwierige Entscheidung.
Weitere Informationen: Sozialdienst
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