Namensänderung
Da der Name einer Person zur Identifizierung dient, muss ein Antrag auf Abänderung auf ernsthaften Gründen beruhen. Es gibt in Belgien kein Anrecht auf Abänderung des Namens. Eine Namensänderung kann lediglich gewährt werden, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
Die Bedingungen zur Änderung des Vornamens sind weniger strikt als zur Abänderung des Familiennamens.
Die Eintragung einer Namensänderung in die Standesamtregister ist kostenlos.
Weitere Informationen zur Eintragung: Standesamt
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