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4700 Eupen

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Fax.: 087/59 58 00
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Mi. & Do.: 14.00 – 16.00 Uhr

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Navigation: Home  Stadt & Bürger Lebenssituation Heirat

Hochzeitsbuch

Heiraten

Heiratserklärung

Wer heiraten möchte, muss mindestens 15 Tage vor der Hochzeit eine Heiratserklärung im Standesamt abgeben. Die Erklärung muss in einer der Gemeinden, in der die zukünftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben, gemacht werden. Aus organisatorischen Gründen empfiehlt es sich, die Erklärung mindestens 4 Wochen vor der Hochzeit zu machen.

Die zukünftigen Eheleute müssen mindestens 18 Jahre alt sein und beide persönlich vorstellig werden. Seit Juni 2003 ist die Heirat zwischen 2 Personen gleichen Geschlechts erlaubt.

Folgende Dokumente sind notwendig:

  • Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde. Die Mitarbeiter des Standesamtes beantragen die Kopie, wenn sie in Belgien geboren sind oder ihre Geburtsurkunde in Belgien eingetragen wurde.
  • Ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Falls ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, muss eine Bescheinigung vom Notar, der den Ehevertrag aufgesetzt hat, vorgelegt werden. Diese  Bescheinigung kann auch bis spätestens 5 Tage vor der Eheschließung nachgereicht werden.

Personen, die nicht im Bevölkerungsregister oder im Ausländerregister eingetragen sind, benötigen ebenfalls

  • eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung
  • eine Zivilstandsbescheinigung (Ledigkeitsnachweis oder Bescheinigung über die Auflösung oder Annullierung früherer Ehen)
  • Gegebenenfalls eine Sterbeurkunde des/der früheren Ehegatten
  • eine Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Zivilstandes.

Für das Heiratsbuch, das am Tag der Heirat ausgehändigt wird, sind bei Abgabe der Heiratserklärung 10 € zu zahlen.

Die Hochzeit

Die Hochzeit kann frühestens 15 Tage und spätestens 6 Monate nach der Heiratserklärung stattfinden.

Sie können das Datum Ihrer Hochzeit frei wählen, die Uhrzeit legt die Verwaltung fest, Präferenzen des Brautpaares werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Die Anwesenheit von Zeugen ist fakultativ. Sie können bis zu 4 Personen als Zeugen angeben. Diese Personen müssen volljährig sein und ihren Personalausweis vorlegen.

Die Hochzeit wird durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter vollzogen. Die Heiratsurkunde wird durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter, das Brautpaar und die eventuellen Zeugen unterschrieben. Nach der Zeremonie erhalten Sie Ihr Heiratsbuch.

Eheschließungsurkunde

Ein Auszug aus dem Register der Eheschließungen kann nur in der Gemeinde ausgestellt werden, in der geheiratet wurde. Sie wird nur den betroffenen Personen nach Vorlage des Personalausweises ausgehändigt. 

Heiratsprämie

Wer einen Vertrag zum vorheiratlichen Sparen abgeschlossen hat, erhält eine Heiratsprämie in Höhe von 40 % der ersparten Summe (begrenzt auf höchstens 186 €). Bedingung für den Erhalt dieser Prämie ist, dass Sie nicht älter als 30 Jahre sind und mindestens 6 Monate nach der Eheschließung in Eupen wohnen bleiben. Erfüllen beide Ehepartner diese Bedingungen, können beide diese Prämie erhalten.

Weitere Informationen: Standesamt

 

weiterführende Dokumente
Antrag vorheiratliches Sparen
Regelung vorheiratliches Sparen

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