Belgische Staatsbürgerschaft
Es gibt vier Möglichkeiten, die belgische Staatsangehörigkeit zu erlangen:
Nationalitätserklärung für Ausländer, die
- in Belgien geboren wurden und seitdem hier ihren Hauptwohnsitz haben
- im Ausland geboren wurden, von denen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Erklärung belgischer Staatsbürger ist
- seit mindestens 7 Jahren Ihren legalen Hauptwohnsitz in Belgien haben und die zum Zeitpunkt der Erklärung die Erlaubnis haben, sich für unbegrenzte Zeit in Belgien aufzuhalten oder sich niederzulassen.
Der Antrag muss beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt werden.
Einfache Option für
- Kinder, die in Belgien geboren sind
- Adoptierte Kinder, die im Ausland geboren sind, von denen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Erklärung Belgier ist
- Kinder, die im Ausland geboren sind, von denen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Belgier war
- Kinder, die vor ihrem 6. Lebensjahre mindestens 1 Jahr lang ihren Hauptwohnsitz bei einem Erziehungsberechtigten in Belgien hatten
Zum Zeitpunkt der Optionserklärung muss der Betroffene:
- Mindestens 18 und höchstens 21 Jahre alt sein,
- In den 12 letzten Monaten vor der Erklärung seinen Hauptwohnsitz in Belgien haben
- Im Alter von 14 bis 18 Jahren oder während 9 Jahren seinen Hauptwohnsitz in Belgien gehabt haben
Der Antrag muss beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt werden bzw. beim Konsulat oder der Botschaft, wenn der Betroffene seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.
durch Heirat mit einem(r) Belgier(in)
Der Betroffene muss einen Antrag stellen und zum Zeitpunkt dieses Antrags mit seinem belgischen Lebenspartner zusammenwohnen und je nach Status seines Aufenthaltes bereits für eine gewisse Dauer mit ihm zusammengelebt haben.
Beide Ehepartner müssen zum Zeitpunkt des Antrags:
- entweder seit der Heirat mindestens 3 Jahre lang zusammen in Belgien gewohnt haben, wenn der Ausländer nicht über eine Aufenthaltserlaubnis für mehr als 3 Monaten verfügt
- oder seit der Heirat mindestens 6 Monate lang zusammen in Belgien gewohnt haben, wenn der ausländische Partner seit mehr als 3 Jahren über eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als 3 Monate verfügt.
Der Antrag muss beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt werden bzw. beim Konsulat oder der Botschaft, wenn der Betroffene seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.
Naturalisierung
Die Naturalisierung ist eine von der Abgeordnetenkammer gewährte Gunst, nicht ein Recht.
Voraussetzung ist, dass der Betroffene mindestens seit 3 Jahren seinen Hauptwohnsitz in Belgien hat. Für Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge ist diese Frist auf 2 Jahre verkürzt.
Die Antragsformulare sind im Standesamt erhältlich.
Der Antrag kann direkt an die Abgeordnetenkammer gerichtet werden:
Greffier der Abgeordnetenkammer
Dienst Einbürgerungen
Boulevard du Régent 35
1000 Bruxelles
Weitere Informationen: Standesamt
weiterführende Kontakte
Greffier der Abgeordnetenkammer
Dienst Einbürgerungen
Boulevard du Régent 35
1000
Bruxelles
Belgien
weiterführende Links