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Stadtverwaltung
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4700 Eupen

Tel.: 087/59 58 11
Fax.: 087/59 58 00
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Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
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und auf Vereinbarung

Navigation: Home  Stadt & Bürger Lebenssituation Anerkennung

Anerkennung

Die Anerkennung eines Kindes vor oder nach der Geburt (bei nicht miteinander verheirateten Eltern).

Ein uneheliches Kind kann vor oder nach der Geburt von seinem Vater anerkannt werden. Dazu ist die Zustimmung der Mutter notwendig.

Ist das Kind 12 Jahre alt oder älter, sind die Zustimmung der Mutter und des Kindes notwendig.

Bei einem volljährigen oder emanzipierten Kind genügt die Zustimmung des Kindes.

Wann kann ich ein Kind anerkennen?

  • Vor der Geburt
  • Bei der Geburtserklärung
  • Nach der Geburt

Für eine Anerkennung sind folgende Dokumente notwendig:

  • Personalausweis des Vaters und der Mutter
  • Für nicht in Belgien wohnhafte Personen: Zivilstandsbescheinigung


Weitere Informationen erteilen Ihnen das Standesamt.
 

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