Ahnenforschung
Ahnenforschung vor 1910 ist nur im Staatsarchiv möglich.
Ahnenforschung von 1911 bis heute kann auf Anfrage der Interessenten durch das Personal des Standesamtes betrieben werden. Der Arbeitsaufwand wird Ihnen mit 30 € pro Stunde berechnet.
Anträge, die sich auf Urkunden beziehen, die weniger als 100 Jahre alt sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Präsidenten des Erstinstanzlichen Gerichts in Eupen. Wird eine Verwandtschaft in direkter Linie nachgewiesen, ist diese Genehmigung nicht notwendig.
Eine persönliche Einsicht in die Register ist nicht möglich.
Urkunden aus den Registern im Standesamt werden nicht abgelichtet. Es können jedoch auf Anfrage und gegen Zahlung von 5 € pro Exemplar Auszüge bzw. Abschriften von Urkunden ausgestellt werden.
Weitere Informationen: Standesamt
weiterführende Kontakte