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Stadtverwaltung
Rathausplatz 14
4700 Eupen

Tel.: 087/59 58 11
Fax.: 087/59 58 00
info@eupen.be

Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
Mi. & Do.: 14.00 – 16.00 Uhr

und auf Vereinbarung

Navigation: Home  Stadt & Bürger Wo finde ich Hilfe? Ordnungshüterdienst & Fundbüro

Ordnungshüter

Der Ordnungshüterdienst ist der erste Ansprechpartner für die Bevölkerung und die Besucher der Stadt.

Er steht zu Ihrer Verfügung für alle Auskünfte und Fragen, sowie bei Problemen betreffend die Stadt, die Stadtverwaltung und den Kontakt zwischen Bevölkerung, Besuchern, Stadtverwaltung und den in der Stadt angesiedelten Betrieben, Geschäften, Dienstleistungsunternehmen und öffentlichen Diensten.

Schwerpunkte der Arbeit des Ordnungshüterdienstes sind:

  • Sauberkeit der öffentlichen Straße und der öffentlichen Anlagen
  • Sicherheitsprobleme
  • Präsenz bei öffentlichen Veranstaltungen
  • Verkehrsbetreuung an den Schulen und bei Veranstaltungen
  • Reklamationen und Nachfragen aller Art
  • Hilfestellungen aller Art
  • Kontakt zur Bevölkerung
  • Verschiedene Botengänge und Verteilung von Informationen der Stadtverwaltung
  • Präsenz in den Straßen und Ansprechbarkeit seitens der Bevölkerung
  • Meldungen von Defekten am Stadtmobiliar und den öffentlichen Beschilderungen und Beleuchtungen
  • Kontrolle der Sicherheitsbestimmungen der Kinderspielplätze

Weitere Informationen: Ordnungshüterdienst

Fundbüro

Die erste Anlaufstelle für Fundsachen sind Polizei und Ordnungshüterdienst, die sich mit dem Fundbüro in Verbindung setzen. Jede Fundsache wird registriert und gelagert. Das Fundbüro versucht als erstes, den Eigentümer ausfindig zu machen. Personen, die einen Gegenstand verloren haben, können sich im Fundbüro, bei der Polizei oder bei den Ordnungshütern melden. Wenn der entsprechende Gegenstand abgegeben worden ist, nimmt das Fundbüro unverzüglich Kontakt mit dem Besitzer auf.

Laut Gesetz werden alle Fundsachen, die nach sechs Monaten von ihrem Besitzer nicht abgeholt werden, Eigentum der Stadt. In der Praxis wird allerdings dem Finder, wenn dieser es wünscht, der gefundene Gegenstand nach Ablauf dieser Frist ausgehändigt.

Bei gefundenen Geldbeträgen wird, laut Beschluss des Gemeindekollegiums vom 1. September 1997, dem Finder ein Finderlohn von 10 % ausgezahlt.

Weitere Informationen: Fundbüro

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