Feuerwehr und Ambulanzdienst
Notrufnummer: 100
Feuerwehrkaserne
Kehrweg 9 c
4700 Eupen
Tel.: 087 59 80 80
Städtischer Ambulanzdienst - Krankentransporte
Gebühren:
•Krankentransport 0 – 10 km: Pauschale entsprechend dem Tarif des Gesundheitsministeriums;
•Krankentransport ab dem 11. km: 1,66 EUR pro km;
•Zurverfügungstellung einer Ambulanz für besondere Anlässe (Zusatzdienste): 83,00 EUR pro Tag;
•Zurverfügungstellung einer Ambulanz für die Herztherapiegruppe: 14,00 EUR pro Abend
•Einsätze im Rahmen der Alarmierung über den Betagtennotruf: 17,00 EUR pro Einsatz
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwiefern diese Kosten im Rahmen der Krankenversicherung übernommen werden.
Welche Leistungen der Feuerwehr werden in Rechnung gestellt?
Werden bei einem Einsatz der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr Material (Pulver, Schaummittel, Bindemittel, Pressluftflaschen, Kleinmaterial, usw.) oder Fahrzeuge (Feuerlöschfahrzeug, Kraftwagendrehleiter, Kommandowagen, usw.) gebraucht, werden Gebühren (Personal- und Materialkosten) von der Stadt zur Deckung der Kosten erhoben. Diese werden je nach Art entweder pro Stunde oder pro Einsatz berechnet.
Folgende Leistungen sind kostenlos:
- Einsätze betreffend Brand- und Explosionsbekämpfung
- Technische Hilfeleistungen zum Schutz oder zur Rettung von Personen bei Noteinsätzen
- Kampf gegen verhängnisvolle Ereignisse und Katastrophen
- Koordinierung von Hilfeleistungsaktionen
- Internationale Zivilschutzaufträge mit Ausnahme der Bekämpfung von Verschmutzungen
- Direkte Wasserverteilung an Bürger bei bedeutendem Wassermangel
- Alarmierung der Bevölkerung
- Einsätze aufgrund eines Fehlalarms
Folgende Leistungen können in Rechnung gestellt werden:
- Alle gesetzlich auferlegten Einsätze (Brandverhütung, technische Hilfeleistungen, präventive Aufträge bei großen Menschenansammlungen, logistische Unterstützung)
- Einsätze aufgrund von technischen Fehlalarmen (z.B. von Brandmeldeanlagen)
Folgende Leistungen müssen berechnet werden:
- Kampf gegen Verschmutzungen und gegen die Freisetzung von gefährlichen Substanzen
- Alle nicht durch Gesetz auferlegten Einsätze
- Kosten von Dritten, die von der Feuerwehr um Intervention gebeten wurden
Folgende Leistungen werden nicht mehr berechnet:
Aufgrund eines Entscheids des Staatsrats dürfen böswillige Fehlalarme und Brandstiftungen nicht mehr berechnet werden.
Nähere Erläuterungen:
- Menschenrettungen sind kostenlos, Tierrettungen dürfen berechnet werden.
- Einsätze bei Schadensfällen dürfen berechnet werden: darunter fallen auch das Auspumpen eines Kellers nach einem Wasserrohrbruch oder der Einsturz eines Kamins wegen schlechten Unterhalts.
- Die Wasserversorgung der Bevölkerung bei Trockenheit oder Leitungsbruch in größerem Umfang ist kostenlos; die Versorgung einzelner Bürger, die nicht an das Leitungsnetz angeschlossen sind, dagegen nicht.
- Kosten, die durch Verschmutzungen entstanden sind, werden vom Verursacher oder Eigentümer der betroffenen Örtlichkeiten zurückgefordert. Dabei ist es unwichtig, ob eine Verschmutzung effektiv entstanden ist, oder ob der Einsatz nötig ist, um eine Verschmutzung zu verhindern.
- Gemeinden haben das Recht Informationen zu erfolgten Umweltschäden, drohenden Umweltschäden oder bei Vermutung einer Umweltgefährdung zu verlangen.