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Stadtverwaltung
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4700 Eupen

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Fax.: 087/59 58 00
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Mi. & Do.: 14.00 – 16.00 Uhr

und auf Vereinbarung

Navigation: Home  Stadt & Bürger Wo finde ich Hilfe? Finanzielle Beihilfen

Finanzielle Beihilfen der Stadt

Zuschuss Haushaltsmüllsteuer

Die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 25% der zu zahlenden Haushaltsmüllsteuer (abzüglich Wert des Gutscheins), wenn man Anrecht auf eine der folgenden Beihilfen hat:

  • das durch das ÖSHZ gewährte Eingliederungseinkommen;
  • das garantierte Mindesteinkommen für betagte Personen („GEAP“);
  • bestimmte Beihilfen für behinderte Personen;
  • eine durch das ÖSHZ gewährte Beihilfe, in Erwartung einer der hier oben angegebenen Beihilfen.

Der Antragsteller muss seinem Antrag die entsprechende Bescheinigung beilegen.

Die Beihilfe wird nach Zahlung der gesamten Haushaltsmüllsteuer zurück erstattet.

Zuschuss zur Immobiliensteuer

Die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10% auf einen Katasterhöchstbetrag von 750,00 € unter folgenden Bedingungen:

  • der Antragsteller muss zum 1. Januar des betroffenen Steuerjahres seinen Wohnsitz in Eupen haben;
  • das steuerbare Bruttoeinkommen des Haushalts des Antragstellers des vorherigen Steuerjahres darf die nachstehenden Beträge nicht überschreiten:
    • 14.778,26 € pro Haushalt;
    • 8.757,06 € für jeden der von Tisch und Bett getrennt lebenden Partner;
    • zuzüglich jeweils 2.735,85 € pro Person zu Lasten. 
      (Diese Beträge werden jährlich angepasst an die BIM-Beträge der Krankenkassen)
  • der Antragsteller darf nur Eigentümer eines Hauses oder eines Appartements sein.

Geburtsprämie

Die Geburtsprämie beträgt 125,00 € pro Kind

Heiratsprämie

Zuschüsse für Vereine

Seit dem 1. Januar 2009 obliegt den Gemeinden die Basisförderung der Vereine im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich sowie die Basisförderung der Bibliotheken. In seiner Sitzung vom 24. Juni 2009 hat der Stadtrat die entsprechenden Kriterien festlgelegt.
 

weiterführende Dokumente
Regelung über die teilweise Erstattung der Haushaltsmüllsteuer für Familien mit geringem Einkommen
Zuschlagsteuer zum Immobilienvorabzug

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