Das Aufstellen einer Sommerterrasse auf öffentlichem Eigentum muss im Voraus beim Gemeindekollegium schriftlich beantragt werden.
Die Gebühr für das Aufsetzen von Terrassen, Tischen und Stühlen auf öffentlichem Eigentum wird monatlich berechnet und hängt von der Lage der Terrasse ab.
Die Gebühr liegt in der Oberstadt deutlich höher als in der Unterstadt. Außerhalb der Sommermonate (von November bis März) wird eine deutlich niedrigere Gebühr verlangt.
Auf Parkplätzen, die mit Parkautomaten versehen sind, gilt die Gebühr pro belegtem Parkplatz und Monat, wobei ein angebrochener Monat nur im Verhältnis berechnet wird.
Die aktuellen Sätze finden sie in der Gebührenordnung "Aufsetzen von Terrassen, Tischen und Stühlen auf öffentlichem Eigentum" (s. unten).
Weitere Informationen: Technischer Dienst