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Navigation: Home  Stadt & Bürger Bauen in Eupen Städtebau

Städtebauliche Erklärung

Nicht alle Arbeiten erfordern eine Städtebaugenehmigung, verschiedene Baumaßnahmen können mittels einer städtebaulichen Erklärung eingereicht werden. Ob eine solche Erklärung genügt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie u. a. die Art der Arbeiten, die Lage des Grundstückes, der Abstand zu den Grundstücksgrenzen.

Ob die von Ihnen geplanten Arbeiten unter diese Rubrik fallen, kann Ihnen der Städtebau- und Umweltdienst mitteilen, wenn Sie ihm eine Skizze mit Maßangaben zukommen lassen.

Bei einer städtebaulichen Erklärung müssen sie neben dem Antragsformular folgende Dokumente in 3-facher Ausführung einreichen:

  • Einen Katasterauszug der Immobilie, der nicht älter als 12 Monate sein darf
  • 3 nummerierte Fotos der Lage des Gebäudes oder Ortes, wo die Arbeiten durchgeführt werden sollen. Auf dem Katasterplan müssen die Stellen angegeben werden, an denen die Fotos aufgenommen wurden
  • Eine Beschreibung (in Bild und Text) der geplanten Arbeiten oder eine Skizze mit entsprechenden Maßangaben.

Städtebauanträge

Für die Errichtung eines Gebäudes ist eine Städtebaugenehmigung erforderlich.

Genehmigungspflichtig sind auch kleinere Arbeiten wie u. a.:

  • Wintergarten
  • Carport
  • Ausbau des Dachgeschosses
  • Nutzungsänderung
  • Innenumbauarbeiten, insofern die Statik des Gebäudes betroffen ist
  • Abbrucharbeiten
  • Reklameschilder.

Nicht immer ist es notwendig, für diese Anträge einen Architekten zu beauftragen.

Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, sollten Sie sich unbedingt erkundigen, ob Sie hierfür eine Genehmigung beantragen müssen.

Im Prinzip ist jeder Antrag auf Städtebaugenehmigung beim Städtebau- und Umweltdienst der Stadt einzureichen.

Für bestimmte Bauarbeiten jedoch muss ein Antrag bei der Städtebauverwaltung der Wallonischen Region eingereicht werden. Dies hängt von der Lage des Grundstückes, der Art der Arbeiten sowie dem Statut des Antragstellers ab.

Für die Errichtung eines Industriegebäudes kann je nach Nutzung des Gebäudes zusätzlich eine Umweltgenehmigung erforderlich sein. In solchen Fällen spricht man von einer Globalgenehmigung.

Anträge, die bei der Stadt Eupen eingereicht werden, werden innerhalb von 30 bis 115 Tagen bearbeitet. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Antrags ab.

Weitere Informationen: Städtebau- und Umweltdienst. 
 

weiterführende Links
CWATUPE (Wallonisches Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau, das Erbe und die Energie)

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