Stadtverwaltung Rathausplatz 14 4700 Eupen
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Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr Mi. & Do.: 14.00 – 16.00 Uhr
und auf Vereinbarung
Auf den Bau und Wiederaufbau von Gebäuden wird eine städtische Steuer erhoben. Diese Steuer wird pro Kubikmeter des Gebäudes berechnet. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungssteuer und gegebenenfalls eine Steuer für ein öffentliches Untersuchungserfahren an. Weicht ein Bauantrag von den Parzellierungsvorschriften ab, wird für das öffentliche Untersuchungsverfahren eine erhöhte Steuer fällig. Weitere Informationen: Städtebau- und Umweltdienst