Auflagen
Alle Auflagen zu einem Bauantrag werden dem Bauherrn in der Baugenehmgigung mitgeteilt.
Diese Auflagen müssen strikt eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung dieser Auflagen kann ein Baustopp bis zur Klärung der Sachlage verhängt werden. Ein solcher Baustopp kann ein ein Bauvorhaben erheblich verzögern.
Gebühr auf die Nutzung öffenlichen Eigentums bei Bauarbeiten
Wer öffentliches Eigentum (Parkplätze, Bürgersteige oder anderes Gelände) belegen oder nutzen möchte, muss dies vorher bei der Stadtverwaltung beantragt werden.
Dies gilt z.B. wenn Sie einen Container aufstellen, Material für einen Bau lagern, eine Absperrung zur Einrichtung einer Baustelle anbringen oder einen Bereich für andere Zwecke absperren möchten.
Für diese Nutzung wird eine Gebühr verlangt (s. unten)
Nützliche Hinweise
Bei Parkplatzreservierungen dürfen Parkverbotsschilder nur durch die städtischen Dienste angebracht werden.
Wollen Sie einen Container am Wochenende im Stadtzentrum aufstellen, bedarf es einer Genehmigung des Gemeindekollegiums. Aus diesem Grund sollte der schriftliche Antrag spätestens 14 Tage vor Aufstellen des Containers bei der Stadt eingereicht werden.
Weitere Informationen: Städtebau- und Umweltdienst
Abwasserbeseitigung
Wer sein Haus oder Gebäude an die öffentliche Kanalisation anschließen möchte, muss dies beim Gemeindekollegium beantragen.
Bei Problemen und Fragen betreffend die Kanalisation, die Abwasserklärung, das Kurzschließen einer Klärgrube oder sonstige Abwasserprobleme hilft gerne der Technische Dienst weiter.