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Stadtverwaltung
Rathausplatz 14
4700 Eupen

Tel.: 087/59 58 11
Fax.: 087/59 58 00
info@eupen.be

Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
Mi. & Do.: 14.00 – 16.00 Uhr

und auf Vereinbarung

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Parken

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Stellplätzen entlang der Straßen und den entsprechenden Tarifen.


Anwohner können bei der Stadtverwaltung gegen Zahlung einer Steuer von 40 € pro Jahr einen Anwohnerparkausweis erhalten.

Der Anwohnerparkausweis stellt den Inhaber von der Parkscheinpflicht sowie der für die Parkzone angegebenen Höchstparkdauer frei, gibt aber kein Anrecht auf einen reservierten Parkplatz.

Bedingungen:
Einen Anwohnerparkausweis können nur natürliche Personen erhalten, entweder für ein auf ihren Namen eingetragenes Fahrzeug oder für ein Fahrzeug, das sie ständig benutzen (Firmenfahrzeug, Leasingfahrzeug).
Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in der angegebenen Straße haben und darf nicht über eine Garage oder einen Stellplatz im Umkreis von 100 Metern verfügen.
In Abweichung zur Hauptwohnsitzbedingung können Personen, die sich in der Ausbildung befinden und auf dem Gebiet der Stadt ein Zimmer oder eine Wohnung mieten, ebenfalls einen Anwohnerparkausweis für die Parkzone, in der dieses Mietobjekt liegt, erhalten. 
Pro Haushalt wird nur ein Anwohnerparkausweis ausgegeben, auf dem alle Kennzeichen des Haushaltes aufgeführt sein können.  Die Ausweise werden jeweils für ein Jahr ausgegeben.  Nach Ablauf dieses Jahres muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Nähere Infos: s. u. Flyer Parken
 

Parkplatz Klötzerbahn / 85 Parkplätze drucken Route berechnen

Klötzerbahn
B - 4700 Eupen

Weitere Informationen

Zone A1 - max. Parkdauer von 60 Minuten 0,10 € = 10 Min. 0,50 € = 20 Min. 1,00 € = 60 Min.

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weiterführende Dokumente
2013-03-26---Flyer-Parken
Anwohner-Parkausweis---Antrag
Anwohner-Parkausweis-fur-Auszubildende---Antrag
Dauerparkkarten---Antrag
Einspruch gegen die Steuer auf das Parken
Recours contre la taxe de stationnement
Steuer auf das Parken

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