Stadtverwaltung Rathausplatz 14 4700 Eupen
Tel.: 087/59 58 11 Fax.: 087/59 58 00 info@eupen.be
Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr Mi. & Do.: 14.00 – 16.00 Uhr
und auf Vereinbarung
Parken
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Stellplätzen entlang der Straßen und den entsprechenden Tarifen.
Anwohner können bei der Stadtverwaltung gegen Zahlung einer Steuer von 40 € pro Jahr einen Anwohnerparkausweis erhalten. Der Anwohnerparkausweis stellt den Inhaber von der Parkscheinpflicht sowie der für die Parkzone angegebenen Höchstparkdauer frei, gibt aber kein Anrecht auf einen reservierten Parkplatz. Bedingungen: Einen Anwohnerparkausweis können nur natürliche Personen erhalten, entweder für ein auf ihren Namen eingetragenes Fahrzeug oder für ein Fahrzeug, das sie ständig benutzen (Firmenfahrzeug, Leasingfahrzeug). Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in der angegebenen Straße haben und darf nicht über eine Garage oder einen Stellplatz im Umkreis von 100 Metern verfügen. In Abweichung zur Hauptwohnsitzbedingung können Personen, die sich in der Ausbildung befinden und auf dem Gebiet der Stadt ein Zimmer oder eine Wohnung mieten, ebenfalls einen Anwohnerparkausweis für die Parkzone, in der dieses Mietobjekt liegt, erhalten. Pro Haushalt wird nur ein Anwohnerparkausweis ausgegeben, auf dem alle Kennzeichen des Haushaltes aufgeführt sein können. Die Ausweise werden jeweils für ein Jahr ausgegeben. Nach Ablauf dieses Jahres muss ein neuer Antrag gestellt werden. Nähere Infos: s. u. Flyer Parken
KlötzerbahnB - 4700 Eupen
Zone A1 - max. Parkdauer von 60 Minuten 0,10 € = 10 Min. 0,50 € = 20 Min. 1,00 € = 60 Min.