Gewerbliche Steuern & Gebühren

Mit einigen wirtschaftlichen Tätigkeiten sind diverse Steuern und Gebühren verbunden.

Gebühr für Umweltverträglichkeitsstudien (UVP)

Die effektiv entstandenen Kosten der Ausarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie werden dem Antragsteller in Form einer Gebühr berechnet.

Gebühr für Unterhalt und Reinigung öffentlicher Hinweisschilder

Für den Unterhalt und die Reinigung der kulturellen, touristischen und gewerblichen Beschilderung wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr geht zu Lasten des Nutznießers der jeweiligen Beschilderung.

Standgebühr für die Benutzung des öffentlichen Eigentums mittels Verkaufsständen und Schaustellerbuden

Bei privaten Benutzung des öffentlichen Eigentums mittels Verkaufsständen, Ausstellungseinrichtungen, Schaustellerbuden und Schaueinrichtungen wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe je nach Art des Standes und der Veranstaltung variiert.

Standgebühr für gewerbliche Terrassen

Für das Aufsetzen von Terrassen, Tischen und Stühlen auf dem öffentlichen Eigentum wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe je nach Lage und Saison variiert.

Steuer auf Bankagenturen

Unter „Bankagenturen“ versteht man Unternehmen, die von der Öffentlichkeit Einlagen oder andere zu erstattende Geldmittel erhalten und Kredite für ihre eigene Rechnung oder für Rechnung einer anderen Organisation gewähren, mit der sie einen Agentur- oder Vertretungsvertrag abgeschlossen haben.

Jede Niederlassung einer Bank muss der Stadt jährlich eine Steuer entrichten.

Steuer auf Campingplätze

Der Verwalter und/oder Eigentümer eines Campingplatzes schuldet der Stadt eine jährliche Steuer.

Steuer auf den Aufenthalt

Der Vermieter einer Unterkunft (Hotel, Pension, B&B usw.) schuldet der Stadt eine Steuer.

Steuer auf die Geschäfte von mitzunehmenden Fritten, Hotdogs, Fettgebäck, Pitttas, usw.

Es wird eine jährliche Steuer auf die Geschäfte von mitzunehmenden Fritten erhoben, welche auf öffentlichem oder privatem Grund stehen.
Unter „Geschäfte von mitzunehmenden Fritten“ versteht man jegliches Geschäft, Lokal oder Einrichtung, mobil oder nicht, das zum Verkauf oder der Zubereitung von mitzunehmenden Speisen bestimmt ist, wie z. B. Fritten, Beignets, Hot Dogs, Hamburger, Pittas, Croque Monsieur, Pizza oder sonstige Lebensmittel, die zur Herstellung geheizte Öle oder Fette oder Koch- oder Heizgeräte jeglicher Art benötigen.

Steuer auf die Müllentsorgung von Betrieben

Von den Inhabern eines Landwirtschafts-, Handwerks-, Industrie-, Handels-, privaten Dienstleistungsbetriebes oder sonstigen Gewerbebetrieben sowie allen haupt-, frei- und nebenberuflichen Betrieben, sowie allen Personen, die einen freien Beruf ausüben, die als solche zum 1. Januar des betreffenden Steuerjahres eine effektive Niederlassung in der Stadt Eupen haben und/oder in der zentralen Datenbank für Unternehmen (ZBU) aufgeführt werden, wird eine jährliche Steuer für den Abtransport und die Verwertung des Mülls erhoben.

Die Betriebsmüllsteuer wird wie folgt festgelegt:

Erhebung einer Betriebsmüllsteuer erfolgt pro Jahr und Standort, wobei die Niederlassung und die Tätigkeit auf dem Stadtgebiet zum 1. Januar des betreffenden Steuerjahres berücksichtigt wird.

Die Betriebsmüllsteuer ist zusätzlich zur Haushaltsmüllsteuer zu entrichten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Geschäftssitz und der private Wohnsitz an derselben Adresse liegen.

Von der Betriebsmüllsteuer befreit werden:

– die Unternehmen, welche für die Entsorgung des Restmülls eine andere legale Entsorgungsschiene (z. B. gemieteter Container) während des Steuerjahres belegen können;

– die nebenberuflichen Selbständigen, die eine für das Steuerjahr gültige Bescheinigung ihrer Sozialversicherungskasse vorlegen können.

Siehe für den Steuersatz: Steuer auf die Müllentsorgung (Jahr der Besteuerung).

Steuer auf Motoren

Die zu versteuernden Motoren verstehen sich als die Leistungskraft der am 1. Januar eines jeweiligen Steuerjahres zur Verfügung stehenden Motoren.

Die Steuer wird durch jede natürliche oder juristische Person geschuldet, die zum 1. Januar de Steuerjahres einen freien oder selbständigen Beruf ausüben bzw. die zum 1. Januar des Steuerjahres ein Handels-, Industriegewerbe oder eine Dienstleistung auf dem Stadtgebiet ausüben.

Steuer auf Schankstätten

Die Steuer auf den Ausschank von gegorenen und alkoholischen Getränken wird von den Schankwirten geschuldet. Die Steuer berechnet sich nach der Fläche der Schankstätte, die der Öffentlichkeit zugänglich ist (inkl. Privatterrasse, exkl. Sanitäranlagen).

Findet ein sporadischer Ausschank in Sälen oder Räumlichkeiten statt, die nur zeitweilig und unregelmäßig benutzt werden, wird der Steuersatz auf 20% verringert.

Steuer auf Werbetafeln

Besitzer von feststehenden Werbetafeln schulden der Stadt eine jährliche Steuer.

Steuer auf Wettbüros für ausländische Pferderennen

Der Betreiber eines Wettbüros für ausländische Pferderennen unterliegt einer jährlichen Steuer.

Steuer auf die Verteilung von Werbeschriften und Werbemuster

Die kostenlose Verteilung von Werbeschriften und Werbemuster unterliegt einer Steuer zu Lasten des Herausgebers dieser Sendungen, die nach Gewicht berechnet wird.

Die Regionalpresse genießt einen Vorzugstarif, wofür verschiedene Bedingungen erfüllt werden müssen, die in der Steuerordnung präzisiert sind.