Auszug aus dem Strafregister

Einen Auszug aus dem Strafregister können Sie im Bevölkerungsdienst erhalten. Die Bearbeitungsdauer beträgt einige Tage. Beim Abholen muss der Personalausweis vorgelegt werden.

Teilen Sie bei Beantragung eines Auszugs unbedingt den Bestimmungszweck mit, da für bestimmte Zwecke verschiedene Modelle des Auszugs gibt.

Ein Auszug aus dem Strafregister darf nur persönlich beantragt und entgegengenommen werden. Lediglich eine Vollmacht mit Unterschrift und Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers wird akzeptiert.

Ein Auszug aus dem Strafregister darf nur mit der Post versendet werden, wenn der Auszug persönlich am Schalter angefragt wurde.

Je nach Verwendungszweck kann eine Gebühr verlangt.

Der Versand per E-Mail wird durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz nicht mehr akzeptiert.

Nützliche Dokumente:

i
Für Personen ohne eingetragenen Wohnsitz in Belgien:

Personen ohne eingetragenen Wohnsitz in Belgien müssen ihre Auszüge direkt beim Zentralen Strafregister beantragen:
SPF Justice
Casier judiciaire central
boulevard de Waterloo 115
1000 Bruxelles
E-mail : casierjudiciaire@just.fgov.be
https://justice.belgium.be/fr/