Sterbefall

In der Regel werden alle Formalitäten von dem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl erledigt.

Meldung eines Sterbefalls

Die Meldung erfolgt in der Gemeinde, wo der Sterbefall festgestellt wurde.
Die Meldung ist kostenlos.

Auszug aus der Sterbeurkunde

Ein Auszug kann nur dem Ehegatten, den direkten Vor- und Nachfahren oder Anwälten auf Vorlage des Personalausweises ausgehändigt werden.

Bei der Meldung des Sterbefalls erhalten Sie einen Auszug kostenlos. Dieser ist für die Krankenkasse bestimmt. Die Gebühr für weitere Auszüge beträgt 6 € pro Auszug.

Beerdigung

Die Erlaubnis wird durch die Gemeinde ausgestellt, in der die Meldung des Sterbefalls erfolgte und wird der Gemeinde zugestellt, in der die Bestattung stattfindet.

Einäscherung

Die Erlaubnis wird in der Regel durch den Bestatter bei der Meldung des Sterbefalls beantragt. Der Antrag ist kostenlos.

Grabstätten und Konzessionen

Das Standesamt befasst sich mit dem Verkauf, der Verlängerung und der Beibehaltung der Konzessionen von Grabstätten.

Letztwillige Verfügung über die Bestattungsart

Sie haben zu Lebzeiten die Möglichkeit über die Art Ihrer Bestattung frei zu entscheiden:

  • Beerdigung
  • Feuerbestattung
  • Einäscherung mit anschließender Verstreuung.

Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie im Bevölkerungsdienst.

Den Körper der Wissenschaft überlassen

Sie können Ihren Körper einer Universität Ihrer Wahl zu wissenschaftlichen Zwecken überlassen.

Dafür müssen Sie mit der Universität eine schriftliche Vereinbarung treffen, die dem Standesamt bei der Meldung des Sterbefalls zur Genehmigung vorgelegt werden muss.