Reisepässe

Einen Reisepass benötigen sie, um in die Länder zu reisen, die den Personalausweis als Identitätsdokument nicht akzeptieren. Innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz genügt der belgische Personalausweis.

Beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 10 Tage.

Im Notfall wie z. B. Sterbefall oder Krankheit eines nahen Angehörigen können Sie einen provisorischen Reisepass beim Föderalen Öffentlichen Dienst für Auswärtige Angelegenheiten beantragen.

Wie beantrage ich einen Reisepass, welche Dokumente werden benötigt?

  • Der Reisepass muss persönlich beim Bevölkerungsdienst beantragt werden
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen in Begleitung eines Elternteils vorstellig werden
  • Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen :
    • Ihren Personalausweis, Ihren alten Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Farbfoto im Format 45 x 35 mm (H x B): die Abbildung des Gesichtes muss zwischen 25 und 35 mm groß und der Hintergrund hell sein. Sie sollten keine Kopfbedeckung oder Sonnenbrille tragen (außer aus religiösen oder medizinischen Gründen). Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • Beim Abholen des neuen Reisepasses müssen Sie den alten abgeben. Sollten Ihr Reisepass gestohlen worden sein, muss die Bescheinigung der Polizei über die Diebstahlmeldung vorliegen. Im Falle eines Verlustes des Reisepasses nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bevölkerungsdienst auf.
  • Gebühr:
    • unter 18 Jahren: 49,50 €
    • Erwachsene: 87 €

Gegen eine erhöhte Gebühr von 238 € für Kinder bzw. 283 € für Erwachsene können Sie Ihren Reisepass innerhalb von 24 Stunden erhalten.

Weitere Informationen: Bevölkerungsdienst.

Verlief Ihre Reise nicht nach Wunsch wegen eines fehlerhaften Reisepasses?

Infolge eines Produktionsfehlers in Ihrem Reisepass verlief Ihre Reise nicht wie vorgesehen und Sie sind der Meinung, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist:
– Sie haben Ihre Abreise verschieben oder Ihre Reise absagen müssen
– Sie mussten im Ausland auf einen neuen Reisepass warten und konnten Ihre Reise nicht fortsetzen
– Sie haben Ihre Reise unterbrechen und zurückkehren müssen.

In diesem Fall können Sie beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten für den entstandenen Schaden eine finanzielle Entschädigung beantragen.

Nähere Informationen erfahren Sie am Schalter für Reisepässe Ihrer Gemeinde.
Siehe auch unten weiterführende Dokumente (Schadensersatzantrag) und weiterführende Links

Föderaler Öffentlicher Dienst für Auswärtige Angelegenheiten
Rue des petits Carmes 15, 1000 Bruxelles
Tel.: 02/ 501 81 11