Pension

Die gesetzliche Alterspension

seit dem 1. Januar 2009 beginnt der gesetzliche Ruhestand für alle Geschlechter mit Erreichen des 65. Lebensjahres und zwar am 1. Tag des Monats, der dem 65. Geburtstag folgt. Das gesetzliche Pensionsalter wird schrittweise zum 01.02.2025 auf 66 und zum 01.02.2030 auf 67 Jahre angehoben.

Ausnahmen gelten für gewisse Berufsgruppen, wie z.B. Berufssoldaten, Bergarbeiter, Seefahrer, Flugpersonal der Zivilluftfahrt usw.

Der berufstätige Bürger ist grundsätzlich versicherungspflichtig und muss u.a. Beiträge in die gesetzliche Pensionskasse einlassen. Im Laufe dieser Berufstätigkeit, baut er sich Ansprüche auf, nach denen sich seine Pension später bemisst. Außerdem sind
Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Krankheit oder Invalidität und die Militärdienstzeit gleichgestellt.

In Belgien existieren drei verschiedene Pensionssysteme:

  • der Arbeitnehmersektor
  • der Selbständigensektor
  • das System der Beamten

Die Berechnungsgrundlagen der jeweiligen Systeme werden vollkommen unterschiedlich gehandhabt; sollten Sie im Laufe Ihrer Berufstätigkeit in allen Systemen gearbeitet haben, würden Sie folglich auch drei unterschiedliche Pensionsbescheide erhalten.

Aufgrund Ihrer Angaben, werden sowohl nationale, als auch internationale Verfahren eingeleitet. Das jeweilige Pensionsamt ist verpflichtet Ihre Rechte zu wahren und zu prüfen, ob die Gesamtsumme aller Pensionen ausreicht um einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen (z.B. Überprüfung des Anspruchs auf die Mindestpension oder auf die Einkommensgarantie für Betagte)

Im Arbeitnehmer- und Selbständigensystem wird die Alterspension entweder zum Satz für Alleinstehende oder zum Haushaltssatz bewilligt.

Eine häufig gestellte Frage in unserem Dienst ist: „Werden wir bei der Pensionierung jeder unsere eigene Pension erhalten?  Erhalten wir die Familienpension?“

Tatsächlich prüft das Pensionsamt für die Eheleute IMMER die finanziell vorteilhafteste Version!

Sollte eine der beiden Ehepartner nur eine äußerst geringe Pension erhalten, sodass der Betrag geringer ist als die Summe der höchsten Pension erhöht um 1.25 (25%) , wird die Pension zum Haushaltssatz (Familienpension) bewilligt.

Beispiel:

Er bezieht 1000,-€ Pension, sie dahingegen hat sich 200,- € Pension erworben: die Eheleute hätten 1200,- € zur Verfügung.

Der für Arbeitnehmer und Selbständige zuständige Träger ist verpflichtet, den Anspruch auf die Pension zum Haushaltssatz (Familienpension) zu überprüfen.

Die höchste Pension (hier 1000,- €) erhöht um 1.25 (25%), beträgt 1250,-€.

Im Vergleich zu der eigentlich erworbenen Pension von insgesamt 1200,-€, stellt sich heraus, dass die Eheleute mit der Pension zum Haushaltssatz monatlich 50,- € mehr zur Verfügung hätten.

Das Pensionsamt beschließt somit, dass die geringere Pension ruht und nicht zahlbar ist und die vorteilhaftere Familienpension in Höhe von 1250,- € gezahlt wird (Achtung: sie ruht bis zum Ableben des Partners und wird dann -erhöht um die Witwen(r)pension gezahlt.)

Falls in diesem Beispiel der Ehepartner mit dem geringeren Pensionsanspruch mehr als 250,- € aufweisen würde, bedeutet dies, dass jeder seine eigene Pension (also zum Satz für Alleinstehende) beziehen wird!

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Tipp am Rande

Ärgern Sie sich also nicht, wenn Sie nach der Verrentung Ihrer(s) Angetrauten feststellen, dass Ihre Pension um 25% gekürzt wurde; sie haben lediglich vergessen, dass Sie über eine geraume Zeit die Pension zum Haushaltssatz bezogen haben und Ihr Partner kein oder ein nur geringes Berufseinkommen (siehe Rubrik „Hinzuverdienst“) hatte. Unter dem Strich verfügen Sie gemeinsam über ein höheres Bruttoeinkommen!

Eine Beamtenpension dahingegen ist ein sogenanntes eigenes erworbenes Recht, deshalb ist in der Gesetzgebung des öffentlichen Dienstes keine Sprache von der Pension zum Haushaltssatz; wenn ein Ehepartner zu Lasten ist, kann dies nur steuerlich geltend gemacht werden.

Die vorgezogene Alterspension

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Hinweis vorab

Verwechseln Sie die vorgezogene Alterspension nicht mit der sogenannten „Frühpension“. Letztere ist eine Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag und wird nicht durch die Pensionskasse bezahlt!

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Alterspension ab dem 60. Lebensjahr ist möglich, wenn Sie 44 Jahre Laufbahn nachweisen.

Auf der Webseite „Mypension.be“ haben Sie Zugriff auf Ihre Laufbahndaten. Dort erfahren Sie ab wann Sie Anspruch auf die Pension haben und mit welchem Betrag Sie rechnen können.

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Info

Wussten Sie, dass in Belgien Kindererziehungszeiten anerkannt werden? Falls Sie maximal bis zum 6. Lebensjahr Ihres Kindes Zuhause geblieben sind und dann wieder gearbeitet haben, werden diese Erziehungszeiten mit max. 3 Jahren Ihrer Laufbahn gutgeschrieben: Sie beziehen zwar keine höhere Pension, könnten gegebenenfalls aber früher in Pension gehen!

Viele Bürger in unserem Grenzgebiet weisen eine Laufbahn im Ausland nach. Die Zeiten bei Versicherungsträgern, mit denen Belgien ein Abkommen getroffen hat, werden in der Datenbank von Mypension in der Regel nicht aufgeführt, spielen jedoch eine große Rolle was die Festlegung des Pensionsbeginndatums betrifft.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der in Belgien 25 Jahre Beiträge eingelassen hat und außerdem 20 Jahre Laufbahn in Deutschland nachweisen kann, kommt auf insgesamt 45 Jahre und könnte die Pension sowohl in Belgien, als auch in Deutschland vorzeitig antreten. (siehe Rubrik Auslandsrenten!)

Gerne klären wir mit Ihnen Ihre Laufbahn! Bitte bringen Sie Ihren Ausweis und die dazugehörige PIN Nummer mit.  (siehe Rubrik: Der elektronische Ausweis und die Frage, was der PIN-Code überhaupt soll)

Sollten Sie im Ausland gearbeitet haben, werden wir für Sie die Verfahren auf Kontenklärung gerne einleiten. Legen Sie uns bitte die jeweilige Sozialversicherungsnummer vor (SOFInummer in den Niederlanden, Rentenversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung usw.)

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Tipp

Klären Sie frühzeitig Ihre Laufbahndaten im Ausland! Fordern Sie bei den jeweiligen Trägern eine Renteninformation ein; prüfen Sie, ob die Laufbahn stimmt und bitten um Austausch eines E205 zwischen den einzelnen Pensionsämtern. Somit ist gewährleistet, dass Sie frühzeitig Ihren Ruhestand planen können und die Bearbeitung des eigentlichen Rentenvorgangs reibungslos und schneller von statten geht.

Auslandspensionen

Um Ihre Rechte zu wahren, empfehlen wir Ihnen, Ihre Pension immer bei der Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes zu beantragen.

Belgien hat mit vielen Ländern Abkommen getroffen, so dass der Föderale Pensionsdienst (FPD) die internationalen Verfahren bei den zuständigen ausländischen Trägern einleitet.

Die Mitarbeiter des FPD überprüfen und „sammeln“ die jeweiligen Pensionsbescheide. Sollte sich herausstellen, dass die Pension nicht dem gesetzlich zustehenden Satz des garantierten Einkommens entspricht, überprüft der Föderale Pensionsdienst Ihren Anspruch auf das garantierte Einkommen. Außerdem bewilligt der Föderale Pensionsdienst gegebenenfalls den Zuschlag für Grenzgänger!

Einkommensgarantie für Betagte (EGB/GRAPA)

Die Einkommensgarantie für Personen ab 65 Jahren wird gewährt, damit der gesetzlich festgelegte Betrag zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards erreicht wird. Die Bewilligung der Einkommensgarantie setzt -neben der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatuts- voraus, dass eine Bedürftigkeit des Antragstellers besteht. So werden das Kapital (Ersparnisse, Immobilien, Schenkungen, Verkäufe usw.) mit angerechnet.

Pension und erlaubte Tätigkeit

Der Pensionsempfänger darf hinzuverdienen!

Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen:

  • mit Erreichen der gesetzlichen Alterspension (zurzeit 65 Jahre alt),
  • bei der vorgezogenen Alterspension ab 60, sobald eine Laufbahn von 45 Jahren nachgewiesen ist,
  • bei einem Bezug einer Übergangsleistung für Witwen und Witwen.

In allen anderen Fällen, darf die erlaubte Tätigkeit einen gewissen Schwellenbetrag nicht überschreiten. Die Aufnahme dieser Tätigkeit muss dem zahlenden Träger gemeldet werden.

Es bestehen 3 Arten des Hinzuverdienstes:

  • Ausübung einer regulären Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger.
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Info

Der Hinzuverdienst zur Alterspension eröffnet KEINEN Anspruch auf ein Ersatzeinkommen. Im Krankheitsfall oder bei Verlust des Arbeitsplatzes wird weder Krankengeld, noch Arbeitslosenunterstützung gezahlt.

Der Hinzuverdienst unterliegt der Einkommensteuer. In der Regel werden Sie Steuer nachzahlen müssen, da Sie in eine höhere Steuerklasse geraten. Bitte informieren Sie sich vorab bei einem Steuerberater!

  • Ausübung eines FLEXIJOBS: diese Tätigkeit findet in der Regel im Einzelhandel und im HORECA Bereich statt; der Sektor (die paritätische Kommission) ist vom Gesetzgeber genau definiert. Der Hinzuverdienst ist steuerfrei.

Getrenntlebende Ehegatten

Falls Sie getrennt leben, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit in den Genuss eines Anteils der Pension des Ehepartners zu kommen.

Dies gilt nicht für die Bezieher von Pensionen des öffentlichen Dienstes

Die Geschiedenenpension

Der Anspruch auf Geschiedenenpension gilt ausschließlich für eine belgische Laufbahn im Arbeitnehmer und Selbständigensektor und wird berechnet, sobald der Anspruchsberechtigte in den Ruhestand tritt.

Sobald die Scheidung offiziell im Nationalregister eingetragen ist, prüft der Pensionsdienst automatisch den Anspruch: dazu wird auf die Beitragszahlungen Ihres Ex-Partners für die Dauer der Ehe zurückgegriffen. Falls Sie selbst nichts oder nur wenig eingelassen haben, werden diese Beiträge mit 62,5% Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben.

Dies gilt nicht für die Bezieher von Pensionen des öffentlichen Dienstes. Die Beamtenpension ist ein persönliches erworbenes Recht, das nicht übertragbar ist. Dahingegen hat der geschiedene Ehepartner eines Beamten Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension! (s. Rubrik Hinterbliebenenpension!)

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Info

Um bei der Verrentung keine böse Überraschung zu erleben, bitten Sie Ihren Rechtsbeistand bereits während des Scheidungsverfahrens, eine Schätzung Ihrer Pensionsansprüche auf Geschiedenenpension zu beantragen. Außerdem weisen wir explizit darauf hin, dass KEIN Anspruch auf Geschiedenenpension bei Beamten besteht. Sie gehen leer aus (zumindest bis zu seinem/ihrem Ableben: siehe Rubrik Hinterbliebenenpension!)

Hinterbliebenenpension

Ihr Ehepartner ist verstorben. Was nun?

Der Verlust des Partners bedeutet in jeglicher Hinsicht einen Schicksalsschlag. Ob jung, ob alt, viele Hürden sind zu überwinden und trotz der Trauer um den Verlust, müssen einige administrative Schritte unternommen werden.

Eine häufig gestellte Frage lautet demnach: stehen mir finanzielle Mittel, sprich Witwer -oder Witwenpension zu?

Drei Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf eine Pension überprüft wird:

  1. der/die Verstorbene unterlag der belgischen Sozialversicherungspflicht, so dass Beiträge in die Pensionskasse geflossen sind. (siehe Rubrik Alterspension)
  2. dass Sie mindestens 1 Jahr lang verheiratet waren bzw.,
  • zwar erst kürzlich geheiratet, aber vorher mindestens 1 Jahr gesetzlich zusammengewohnt haben;
  • Ihr Partner durch einen Unfall verstorben ist:
  • Ihr Partner durch eine Berufskrankheit (entstanden oder verschlimmert während der Ehe) verstorben ist;
  • dass Sie ein Kind zu Lasten haben, für das einer von beiden Kindergeld bezog,
  • dass ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod geboren wird
  1. dass Sie seinen Tod nicht absichtlich herbeigeführt haben.

In 2015 wurde die Gesetzgebung in Sachen Hinterbliebenenpension grundlegend erneuert. Je nach Alter hat die Witwe oder der Witwer Anspruch auf eine Witwen/Witwerpension oder ein Übergangsgeld. Junge Witwen und Witwer beziehen nur zeitweilig eine Hinterbliebenenpension, diese wird Übergangsgeld genannt.

Zunächst wird das Pensionsamt bestimmen, welche Form der Pension dem hinterbliebenen Partner zusteht

Das Übergangsgeld

Das Anrecht auf Übergangsgeld ist grundsätzlich befristet:

Das bewilligte Übergangsgeld ist im vollen Umfang zahlbar, unterliegt auch keiner Kürzung, wenn Sie ein Berufseinkommen oder ein Ersatzeinkommen (Arbeitslosenunterstützung oder Kranken,- und Invalidengeld) beziehen.

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Gut zu wissen

Sobald Ihre eigene Alterspension berechnet wird, überprüft der Pensionsträger erneut Ihren Anspruch auf Hinterbliebenenpension.

Die Hinterbliebenenpension

Auch Witwen- oder Witwerpension genannt.

Sobald Sie die Altersbedingung erfüllen, wird die Pension

  • entweder von Amts wegen berechnet und zwar wenn beide Partner bereits eine Alterspension bezogen;
  • oder auf Ihren Antrag hin überprüft, sobald mindestens einer von beiden noch keine Pension bezog.

Im Gegensatz zum Übergangsgeld kann die Hinterbliebenenpension gekürzt, komplett ausgesetzt oder gar nur befristet bewilligt werden.

  • in Kombination mit einem Ersatzeinkommen (Arbeitslosigkeit, Kranken- und Invalidengeld) wird die berechnete Hinterbliebenenpension befristet auf ein Jahr und gekürzt auf den Basisbetrag der Einkommensgarantie ausgezahlt. Nach diesem Jahr müssen sie zwischen beiden Möglichkeiten wählen. https://www.sfpd.fgov.be/de/anspruch-auf-eine-pension/ubergangsleistung#kombinieren
  • in Kombination mit einem Berufseinkommen dahingegen, darf der vom Gesetzgeber festgelegte Schwellenbetrag nicht überschritten werden. (siehe Rubrik Hinzuverdienst)
Hinterbliebenenpension bei Geschiedenen

Beratungsinstanzen

Neben unserem städtischen Renten- und Sozialdienst können Sie sich bei folgenden nationalen und internationalen Trägern zu Ihren Pensionsansprüchen informieren und beraten lassen.

Untenstehend weiterführende Links zu den belgischen föderalen Rentendiensten sowie den Pensionskassen unserer Nachbarstaaten.

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Termine der internationalen Rentenberatung

An fünf Terminen kommen Vertreter des belgischen Föderalen Pensionsdienstes sowie der Deutschen Rentenversicherung in 2024 nach Eupen: 21.2., 17.4., 19.6., 16.10., und 18.12. Sie beraten rund um die Arbeitnehmerpension. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.

Wo? im Rathaus (Rathausplatz 14) auf der 1. Etage

Um wieviel Uhr? jeweils von 09:00 – 11:30 Uhr

Auf Termin kommen ebenso die Vertreter der Selbständigenkasse und der Beamtenpension.

Terminvergabe: 1765 (kostenlose Nummer), täglich von 08:30 – 12:00

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Monatliche Rentenberatung

Neben den vier festen, jährlichen Terminen kommen die Vertreter des belgischen Föderalen Pensionsdienstes bei Bedarf zu weiteren Sprechstunden nach Eupen. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.

Terminvergabe: 1765 (kostenlose Nummer), täglich von 08:30 – 12:00

Die Termine zur Angestellten- und Beamtenpension finden am ersten Dienstag im Monat im Rathaus (Rathausplatz 14, 1. Etage) statt. Die Termine zur Selbständigenpension werden am dritten Mittwoch im Monat abgehalten.

Haben Sie Beschwerden hinsichtlich der Arbeitsweise der Verwaltung?

  • Bei der Bearbeitung Ihrer Pensionsberechnung ist kein Vorankommen oder sie schleppt sich zäh dahin?
  • Sie haben sich vergeblich beim zuständigen Dienst beschwert?
  • Sie suchen ein Ventil für Ihren Unmut?

Dann haben Sie die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann zu wenden. Er vermittelt kostenlos zwischen der Verwaltung und dem Bürger und versucht in Ihrem Sinne zu vermitteln:

Ombudsdienst Pensionen
WTC III - Boulevard Simon Bolivar 30 bte 5, 1000 Brüssel

Der elektronische Ausweis und die Frage, was der PIN-Code überhaupt soll

Grundsätzlich benutzen wir den Ausweis um uns – im wahrsten Sinne des Wortes- auszuweisen!

Der PINCODE und Ihr PERSONALAUSWEIS sind in unserem Renten- und Sozialdienst tatsächlich Gold wert!

Deshalb bitten wir Sie, den Pin auswendig zu lernen oder in unserem Bevölkerungsdienst personalisieren zu lassen, so dass er für Sie ganz einfach zu behalten ist.

Auf der Internetseite der Pensionskasse, MYPENSION.be,  haben wir die Möglichkeit, die belgische Laufbahn, im Sektor

  • der Arbeitnehmer
  • der Selbständigen
  • und der statutarischen Mitarbeiter einzusehen!

Vor Erreichen des Rentenalters, können wir  Ihnen die Schätzung Ihrer möglichen Ansprüche zur Verfügung stellen, den frühestmöglichen Pensionsbeginn feststellen, die Laufbahn auf Lücken überprüfen usw.

Während des Pensionsverfahrens, überprüfen wir den Stand der Dinge und haken bei den jeweiligen Trägern nach!

Wir können die Korrespondenz (wie Abrechnungen, Mitteilungen) jederzeit abrufen!

Also denken Sie bitte bei jedem Besuch unseres Dienstes daran: Personalausweis und PIN mitbringen!

Wo erhalte ich den PIN-Code?

Der PIN und der PUK-Code wurden Ihnen aus Brüssel zugeschickt und Sie haben diese Kennzahlen bei unseren Kollegen vom Bevölkerungsdienst benutzt um Ihren Ausweis zu aktivieren. Dort wurden Sie darauf hingewiesen, den PIN und PUK Code gut aufzubewahren. Sollten Sie jemals umziehen, kann die neue Adresse nur auf Ihrem Ausweis (dem Chip) hinterlegt werden, wenn Sie den PIN und PUK-Code vorlegen.

Ich kenne meine PIN und PUK Nummer nicht mehr! Was nun?

Sie haben 2 Möglichkeiten:

  1. Sie fragen eine neue Kennzahl in unserem Bevölkerungsdienst an;
  2. Oder online via Beantragung des Erhalts neuer Codes für Ihren elektronischen Personalausweis –  eID – Generaldirektion Identität und Bürgerangelegenheiten (fgov.be)

Die Kennzahlen liegen unserem Bevölkerungsdienst nach ca. 3 Wochen vor. Gegen Zahlung einer Gebühr händigt man Ihnen dort die neuen Kennzahlen aus.

Funktionen des elektronischen Ausweises

Die kleine handliche Karte kann noch viel mehr!

Mit der ONLINE-Funktion, auch eID-Funktion genannt, haben Sie die Möglichkeit, Dinge des täglichen Lebens zu erledigen, ohne den Schreibtisch Daheim verlassen zu müssen!

Sie haben Zugriff auf das Portal MyPension und können so die hinterlegte Laufbahn, das Rentenbeginndatum und den geschätzten Pensionsbetrag einsehen.

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Welches Zubehör brauchen Sie?

Alles was Sie brauchen ist ein PC, einen Internet-Anschluss, ein Lesegerät, den Ausweis und den PIN-Code!

Wir Mitarbeiterinnen des Renten- und Sozialdienstes arbeiten rege mit Ihrem Ausweis samt PIN Code und können so manchen Vorgang beschleunigen und Ihnen bürokratische Wege ersparen, weil Sie uns erlauben, auf Ihre Daten zuzugreifen.

Welche Online-Transaktionen stehen zur Verfügung?

  1. Eine Strafanzeige stellen

Via police-on-web haben sie die Möglichkeit, Strafanzeige bei kleineren Delikten, wie Diebstahl oder Vandalismus zu erstatten

Polizei.be | Portaal

  1. Steuerangelegenheiten regeln

Erstellen und übermitteln Sie mit der Anwendung „Tax-on-web“ online Ihre Steuererklärung. Papierformulare gehören der Vergangenheit an! Über einen sicheren Zugang und mit bereits ausgefüllten Formularteilen erledigen Sie Ihre Steuererklärung mit wenigen Mausklicks. Ihr weiterer Vorteil: Die sofortige Schätzung der Höhe Ihrer Steuernachzahlung oder Steuererstattung

http://www.taxonweb.be

  1. Informationen zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Informationen zu allen Maßnahmen in Sachen Arbeitsplatzförderung, Hand in Hand mit den möglichen finanziellen Aspekten, sind sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einsehbar.

Bürger | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be)

oder

Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens – Home (adg.be)

  1. Eine Arbeitskarte beantragen

Sie weisen ausreichend Arbeitlosigkeitstage nach? Dann haben Sie die Möglichkeit online eine Arbeitskarte zu beantragen

Arbeit und Arbeitslosigkeit | sozialesicherheit.be (socialsecurity.be)

Informationen und Onlinedienste für Bürger – sozialesicherheit.be | | sozialesicherheit.be (socialsecurity.be)

Information und Online-Dienste für Bürger – sozialesicherheit.be (socialsecurity.be)

  1. Gelegenheitsarbeit anmelden

Mitarbeiter im HORECA-Sektor, die nur gelegentlich arbeiten, haben hier die Möglichkeit zu überprüfen, wie viele Tage mit geringfügigen Sozialversicherungsbeiträgen noch zur Verfügung stehen.

Informationen und Onlinedienste für Bürger – sozialesicherheit.be | | sozialesicherheit.be (socialsecurity.be)

Information und Online-Dienste für Bürger – sozialesicherheit.be (socialsecurity.be)

  1. Die Datenbank zum Jahresurlaub einsehen

Seit April 2006 hat jeder Arbeiter die Möglichkeit, seine Urlaubsdatenbank online einzusehen

Informationen und Onlinedienste für Bürger – sozialesicherheit.be | | sozialesicherheit.be (socialsecurity.be)

Information und Online-Dienste für Bürger – sozialesicherheit.be (socialsecurity.be)

Ihr Ansprechpartner in der Stadtverwaltung